Schadensersatz trotz Verjährung möglich: Urteil des LG Stade
Ansprüche im Abgasskandal gelten bis zu 10 Jahre: LG Stade spricht SEAT Besitzer Schadensersatz zu.
Erneut entscheidet sich das LG Stade gegen einen Automobilhersteller im Abgasskandal. Diesmal muss VW sogar nach bereits eingetretener Verjährung noch Schadensersatz zahlen. Die Rechtsgrundlage sieht das Landgericht in §852 BGB.
Es geht in dem vorliegenden Fall um einen SEAT Exeo ST 2.0 TDI mit Motor des Typs EA189. Diese Serie an Motoren steht seit längerem in der Kritik, da der Hersteller hier bestimmte Systeme einbaute, um einen niedrigen Abgasausstoß vorzutäuschen. Die Rechtslage bezüglich des EA189 Motors ist mittlerweile eindeutig: Bei den eingebauten Systemen zur Zykluserkennung handelt es sich um illegale Abschalteinrichtungen. Der Einbau wird dahingehend meist als vorsätzlich sittenwidrige Täuschung gewertet, wodurch Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz erhalten.
Umstritten war bisher aber noch, wie lange die Rechte der Verbraucher gelten. Die Verteidigung der Automobilkonzerne versuchte bei älteren Modellen gerne zu argumentieren, dass die Ansprüche bereits verjährt seien. Das Landgericht Stade sah das im vorliegenden Fall allerdings anders.
Trotz der bereits im Jahr 2019 verjährten Ansprüche auf Schadensersatz nach §826 BGB sah das Gericht noch einen weiteren, ähnlichen Anspruch. So besteht nach §852 BGB nach wie vor ein deliktischer Schadensersatzanspruch, der besagt, dass das Unternehmen seinen durch Täuschung erschlichenen finanziellen Vorteil wieder an den Käufer zurückzugeben hat.
Das Urteil zeigt: Auch Käufer, die ihre Fahrzeuge schon vor längerer Zeit erworben haben, können sich noch erfolgreich gegen die Manipulationen von VW, BMW, Daimler, Porsche, Fiat und weiteren in den Abgasskandal verwickelten Unternehmen wehren. Eine Verjährung der Ansprüche aus §852 BGB tritt nämlich erst nach 10 Jahren ein. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist, finden Sie hier eine Liste der manipulierten Modelle.