Mercedes Besitzer erhält Schadensersatz - Urteil erstritten durch LUTZ Rechtsanwälte
Urteil des Landgerichtes Stuttgart: Daimler täuschte vorsätzlich und sittenwidrig bei Einbau diverser Abschalteinrichtungen in Mercedes Motor OM 651. Der Kläger - vertreten durch LUTZ Rechtsanwälte - erhält Schadensersatz.
LUTZ Rechtsanwälte gewinnen erneut vor Gericht gegen die Daimler AG! In diesem Fall konnten unsere Fachanwälte dem Besitzer eines Mercedes Benz GLK 2020 CDI BE 4Matic zu seinem Recht verhelfen. Die 17. Zivilkammer des Landgerichtes Stuttgart gab bekannt, dass Daimler dem Kläger nicht nur über 11.000 EUR nebst Zinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit 28.05.2020), sondern auch einen Teil der Prozesskosten erstatten muss.
Der Kläger verlangte im vorliegenden Fall eine Rückabwicklung seines Kaufvertrages aufgrund offensichtlicher Abgasmanipulationen am Fahrzeug und den dadurch entstandenen Schäden. Das im Juli 2015 erworbene Fahrzeug enthält einen Motor des Typs OM 651 (u.a. zu finden auf unserer Liste vom Abgasskandal betroffener Modelle). Das Modell wurde wie einige andere PKW der Daimler AG aufgrund seiner Abgasproblematik vom Kraftfahrt Bundesamt zurückgerufen. Im Genaueren geht es um verschiedene Abschalteinrichtungen, mit denen Daimler die Prüfstellen täuschte. Diese, so erkannte das Landgericht Stuttgart an, reduzieren den Stickoxid-Ausstoß nur unter speziellen, bei der Zulassungsprüfung gegebenen Umständen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte für schädliche Abgase hält das Fahrzeug im Normalbetrieb letztendlich nicht ein.
Obwohl diese Manipulationen der Daimler AG bekannt waren, wurden diese nicht offengelegt - beim Kauf konnte unser Kläger nicht damit rechnen, bald mit überproportionalen Wertverlusten konfrontiert zu werden und eine Stilllegung befürchten zu müssen. Den Einbau der verschiedenen Abschalteinrichtungen sieht das LG Stuttgart eindeutig als vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung, durch die unserem Kläger ein Schaden entstanden ist.
Auf dieser Basis verurteilte das Landgericht Daimler zu Schadensersatz. Die Argumente, dass die Abschalteinrichtungen keineswegs rechtswidrig seien und gängigen Industriestandards entsprechen würden, fanden vor Gericht wenig Anklang. Es wird durch den Fall wieder einmal deutlich, in welch prekärer Lage sich die in den Abgasskandal verwickelten Automobilkonzerne befinden. Betroffene PKW und Wohnmobil Besitzer sollten jetzt Ihre Chance nutzen, um zu Ihrem Recht zu kommen.