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Urteilssammlung

OLG Düsseldorf: V6-Motor eines VW Touaregs bringt Kläger im Abgasskandal hohen Schadensersatz ein.

Az. I-9 U 63/20

Nicht nur für den im Abgasskandal so oft genannten Motor EA 189 hat die Volkswagen AG eine schwere Last zu tragen. In einem Urteil am OLG Düsseldorf erstritt ein Kläger nun eine hohe Summe für einen V6 Diesel-Motor, produziert von der Audi AG. Die VW AG hat sich als Mutterkonzern als Verantwortliche für den Motor erklärt.

Für VW stellt der Abgasskandal immer noch ein teures Thema dar, was den Konzern bis dato viele Millionen Euro an Schadensersatz gekostet hat. KlägerInnen die vor Gericht ziehen haben starke Argumente gegen den Konzern in der Hand. So auch ein Kläger am OLG Düsseldorf.

Der Halter eines VW Touaregs, der diesen für den Kaufpreis von € 65.750 erworben hatte, klagte gegen den Konzern wegen sittenwidriger Schädigung beim Kauf des Fahrzeugs. Die Sachlage beschreibt, dass der Halter aufgrund von illegalen und strategischen Handlungen der VW AG nicht über die Abschalteinrichtung und deren Funktion aufgeklärt worden sei. Der Automobilkonzern habe sich durch dieses Vorgehen einen finanziellen Vorteil erwirtschaftet, da der betroffene Halter das Fahrzeug sonst nicht käuflich erworben hätte. Durch die falsche Auszeichnung der Euro-Norm des SUV´s bestehen für den Besitzer Risiken, die ihn in finanzielle Unkosten stürzen könnten.

Wie konnte der Motor der VW AG mit einer fehlerhaften Norm ausgezeichnet werden?

Das strategische Vorgehen der Volkswagen AG setzt am Punkt der Emissionstestung bei Fahrzeugen an. Die Motorensteuerung wurde von VW in der Entwicklung so konstruiert, dass diese an den Testzyklus einer Motorenprüfung angepasst ist. Während des Ablaufs der Tests ist die Emissionsmenge vom Motor automatisch so stark reduziert, dass dieser hervorragende Werte ausgibt. Nach etwa 20 Minuten, die typische Dauer einer Emissionsmessung, schaltet die Motorensteuerung in einen anderen Modus und die Abgasmenge steigt auf einen weitaus höheren Wert. Die betroffenen Fahrzeuge würden bei diesen, nicht gedrosselten Werten, mit einer schlechteren Emissionsklasse ausgezeichnet werden. Diesen Modus nutzt das Fahrzeug im täglichen Verkehr und kommt daher nur in ganz seltenen Fällen auf den ausgezeichneten Emissionsausstoß des Fahrzeugs. Durch die Feststellung der fehlerhaften Norm besteht für Besitzer nun das Risiko einer Stilllegung ihres PKW´s.

Der Kläger konnte sich im Fall (AZ. I-9 U 63/20) vor dem OLG Düsseldorf behaupten. Ihm wurde eine Schadensersatz von € 41.897,- zugesprochen. Einzig muss sich der Kläger seine gefahrenen Kilometer (128.966 Km) anrechnen lassen.

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