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Urteilssammlung

VW Softwareupdate verkürzt Lebensdauer des Fahrzeugs

Die Software-Updates, welche Automobilhersteller zur Behebung der im Abgasskandal bekannt gewordenen Mängel anbieten, stehen bereits seit einiger Zeit in der Kritik. Immer wieder wurde der Vorwurf laut, die Updates wirken sich negativ auf die Leistung und andere Eigenschaften der Fahrzeuge aus. Nachdem nun die Deutsche Umwelthilfe (DUH) höchstrichterlich die Befugnis zur Klage gegen Typengenehmigungen des KBA erhalten hat, will der Hersteller VW offensichtlich schnell reagieren - Millionen von Fahrzeugen könnten durch die neuen Klagen der DUH von der Stilllegung bedroht sein. Das Softwareupdate unter der Aktionsnummer "23DV" soll diese Problematik auflösen, indem nach offiziellen Angaben Anpassungen an der Motorsteuerung für eine optimierte Abgasregulierung sorgen sollen.

Diese Maßnahme soll das mittlerweile mehrfach - u.a. vom EuGh - als illegal eingestufte "Thermofenster" entfernen oder abschwächen.

Was den betroffenen Fahrzeughaltern jedoch nicht mitgeteilt wird, ist dass die Motoren für einen langfristigen Betrieb ohne Thermofenster nicht ausgelegt sind. Wer das Softwareupdate durchführen lässt, muss u.U. mit einem deutlich höheren Verschleiß verschiedener Bauteile und den daraus resultierenden Risiken rechnen. Hinzu kommen u.a. Leistungs- und Wertverluste und ein erhöhter Spritverbrauch.

Aus diesen Gründen ist von dem Aufspielen des bislang nicht verpflichtenden Software-Updates abzuraten. Zudem gilt: Auch nach dem Durchführen entsprechender Softwareupdates müssen Besitzer der manipulierten Fahrzeuge die verbundenen Nachteile nicht hinnehmen - es besteht nach wie vor die Möglichkeit, gegen die Hersteller zu klagen und einen Schadensersatz zu erhalten.

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