24. Mai, 2023
Wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken: Kläger erhält Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund von Vertragsfehlern zurück. Der Kläger erhielt über 13.000 Euro zurück, da die Sparda Bank im Kreditvertrag unzureichende Informationen zur Berechnungsgrundlage der Entschädigung lieferte. Dieses Urteil betrifft nicht nur Kunden der Sparda Bank, sondern auch Kunden von genossenschaftlichen Banken wie den Volksbanken-Raiffeisenbanken. Weitere Banken, darunter Commerzbank und Sparkassen, könnten ebenfalls betroffen sein. Betroffene sollten ihre Verträge auf Fehler überprüfen lassen, um Ansprüche geltend zu machen.
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Weiterlesen … Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung zurück bei der Sparda Bank!