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Abgasskandal: Fragwürdige Abwehrstrategie des Daimler-Konzerns

Apr 2021

Daimler Kunden können auf Schadensersatz hoffen

Stuttgart, 15. April 2021 – Wer einen Mercedes-Benz mit unzulässiger Abschalteinrichtung besitzt und eine Klage gegen den Autobauer Daimler vorbereitet, muss jetzt damit rechnen, einen freundlichen, aber bestimmten Brief des Herstellers zu erhalten. Rechtsanwalt Andreas Lutz von Lutz Rechtsanwälte in Stuttgart ist empört: „Der Konzern setzt auf eine Einschüchterungsstrategie, die anwaltliches Standesrecht einfach ignoriert!“

Üblich: zunächst außergerichtliche Einigung ermöglichen

Andreas Lutz hatte erst kürzlich vor dem Stuttgarter Landgericht eine stattliche Entschädigungssumme von Daimler für einen Mandanten erstritten. Jetzt wandte er sich in einem aktuellen Fall mit der Androhung einer weiteren Klage an die Rechtsabteilung des Konzerns. „Das ist so üblich. Denn auf diese Weise erhält die Gegenseite die Gelegenheit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären“, erläutert er.

Mercedes-Kundenbetreuung möchte „Standpunkt besser verstehen“

Doch statt dem Anwalt auf das Schreiben zu antworten, wie es den Gepflogenheiten entspräche, wandte sich der Konzern direkt an den Mandanten. Er erhielt ein Schreiben eines im niederländischen Maastricht ansässigen Mercedes-Benz Customer Assistance Center, in dem er gebeten wird, sich für ein persönliches Gespräch per Telefon oder E-Mail zu melden. Es „liegt uns sehr viel daran, Ihren Standpunkt besser zu verstehen“, heißt es in dem Schreiben freundlich. Andreas Lutz wundert sich: „Nach den bislang rund 15.000 Klagen müsste dem Konzern die Sicht der betroffenen Diesel-PKW Besitzerinnen und -Besitzer eigentlich hinlänglich bekannt sein.“

Daimler: „Wir halten die Ansprüche für unbegründet“

Gleichzeitig machen Eva Schmitz und Philipp Schilder von der Mercedes-Benz Kundenbetreuung, die den Brief unterschrieben haben, ihre kompromisslose Haltung klar: „Wir halten die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und setzen uns deswegen dagegen zur Wehr. Dabei haben die deutschen Land- und Oberlandesgerichte bisher in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten des Unternehmens entschieden.“

Perfider Einschüchterungsversuch

„Eine perfide Strategie, die unsere Mandanten einschüchtern und ihnen den Wind aus den Segeln nehmen soll“, sagt Andreas Lutz dazu. „Wer zu solchen Mitteln greift, dabei die anwaltliche Berufsordnung außer Acht lässt und Kundendaten in datenschutzrechtlich fragwürdiger Weise an ausländische Tochtergesellschaften weiterleitet, steht augenscheinlich mit dem Rücken zur Wand.“

Zunehmend erdrückende Faktenlage für den Autobauer

Denn tatsächlich stehen die Chancen des Konzerns, vor Gericht zu gewinnen, zunehmend schlechter. Immer mehr technische Details werden bekannt. Sie zeigen zum Beispiel: Der Autohersteller verwendete nicht nur eine, sondern insgesamt fünf unterschiedliche Abschalteinrichtungen. Eine davon, die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, führte bereits zu einem Rückruf der betroffenen Fahrzeuge durch das Kraftfahrtbundesamt.

Stuttgarter Landgericht: „sittenwidrig und skrupellos“

Die Richterin am Stuttgarter Landgericht, die im Falle eines früheren Mandanten von Rechtsanwalt Lutz urteilte, befand, der Konzern habe sich damit die EU-Typgenehmigung für das Fahrzeug „erschlichen“. Das Verhalten des Konzerns sei sittenwidrig, skrupellos und allein von Gewinnstreben motiviert. Dem Kläger sprach das Gericht einen Schadensersatz von über 30.000 Euro zu. „Wir können Besitzerinnen und Besitzern von Daimler-Schummel-Dieseln daher nur raten, sich von der Abwehrstrategie des Konzerns nicht blenden zu lassen und ihr Recht einzufordern“, bekräftigt Rechtsanwalt Andreas Lutz.

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