Abgasskandal: Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung möglich
Feb 2022
BGH ermöglicht Kaufpreisminderung ohne Nutzungsentgeld
Besonders Vielfahrer mussten bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal sich häufig eine sog. Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der den durch die Nutzung entstandenen Verschleiß ausgleichen soll, den ein gegen Schadensersatz zurückgegebenes Fahrzeug aufweist. Die Höhe der Nutzungsentschädigung wurde hierbei aus den gefahrenen Kilometern und der von dem Fahrzeug zu erwartenden Gesamtlaufleistung errechnet.
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Chance für Vielfahrer: Kleiner Schadensersatz
Ein aktuelles Urteil (Az. VI ZR 40/20) des Bundesgerichtshofes macht vom Abgasskandal betroffenen Vielfahrern allerdings wieder Hoffnung. So entschied der Bundesgerichtshof nämlich, dass wenn Kläger Schadensersatz für die Täuschung der Automobilkonzerne verlangen, ihren Wagen aber weiterhin behalten wollen, keine Nutzungsentschädigung anfällt. Bei diesem Szenario ist vom sog. kleinen Schadensersatz die Rede. Im Gegensatz dazu müssen Kläger bei dem großen Schadensersatz ihr Fahrzeug im Tausch gegen die Entschädigung zurückgeben. Beim kleinen Schadensersatz fordern Kläger eine nachträgliche Kaufpreisminderung, die den Wertverlust ausgleichen soll, welcher durch die Abgasmanipulationen entstanden ist.
Die Höhe der Kaufpreisminderung wird durch den Vergleich des tatsächlichen Wertes des manipulierten Fahrzeugs beim Kauf und des vom Händler verlangten Kaufpreises bestimmt.
Interessant ist dieses Urteil vor allem für Betroffene, deren Dieselfahrzeuge eine hohe Gesamtlaufleistung aufweisen. Wenn Sie aufgrund vieler gefahrener Kilometer eine hohe Nutzungsentschädigung zahlen müssten, lohnt sich die Klage auf kleinen Schadensersatz mit Behalt des Fahrzeugs.
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