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Schadensersatz auch für bereits verkaufte Autos möglich

Jun 2021

Ansprüche bestehen nach Verkauf weiter

Wer nach Bekanntwerden des Abgasskandals ein betroffenes Fahrzeug weiterverkauft hat weiß: Der Verkauf gestaltet sich in der Regel als schwierig und ist mit großen Wertverlusten verbunden. Diese Einbußen müssen Sie allerdings nicht einfach hinnehmen. Viele Gerichte haben nämlich bereits entschieden, dass ehemaligen Dieselbesitzern auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs noch Schadensersatz von den verantwortlichen Automobilherstellern zusteht.

Selbst der Bundesgerichtshof hat sich mittlerweile mit dieser Sachlage auseinandergesetzt. Der VI. Zivilsenat äußerte sich durchaus verbraucherfreundlich und gab auch Klägern Aussicht auf Schadensersatz, die ihren Wagen bereits verkauft hatten. Des Weiteren entschied das Oberlandesgericht Köln, dass einzig und allein der Mangel beim Kauf ausschlaggebend für den Schadensersatzanspruch sei - VW musste den Schaden der Klägerin in diesem Fall also ersetzen, obwohl sie den Wagen noch während des Verfahrens verkauft hatte.

Die betroffenen Fahrzeuge wurden zum Teil zu so niedrigen Preisen weiterverkauft, dass der Schadensersatz bei erfolgreicher Klage sogar höher ausfallen kann, als der besagte Verkaufspreis. Sich gegen die Automobilkonzerne zu wehren lohnt sich in den meisten Fällen also auch noch nach dem Verkauf.

Haben Sie Ihr vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug bereits verkauft? Dann melden Sie sich gerne bei uns - in unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Situation und teilen Ihnen mit, ob sich eine Klage für Sie lohnt. So können Sie mit kleinstmöglichem Risiko gegen die Automobilhersteller vorgehen und zu Ihrem Recht kommen.

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