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Audi-Abgasskandal: ca. 600.000 Fahrzeuge zurückgerufen

Jan 2025

Der Abgasskandal, der den VW-Konzern erschüttert hat, betrifft auch Audi-Fahrzeuge in erheblichem Ausmaß. Tausende Fahrzeuge der zum VW-Konzern gehörenden Marke sind von Manipulationen betroffen, die zu erhöhten Emissionen führen, welche die rechtlichen Grenzwerte weit überschreiten. In diesem Rahmen täuschte das Unternehmen Prüfer und in der weiteren Folge ihre Kunden, welche die Fahrzeuge in dem Glauben kauften, ein mangelfreies, den rechtlichen Normen entsprechendes Fahrzeug zu erhalten. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Kunden dabei, ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatz zu erhalten.

Rückrufaktionen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Das KBA hat in den letzten Monaten mehrere verpflichtende Rückrufaktionen für Audi-Modelle veranlasst. Betroffen sind Fahrzeuge mit manipulierten Abgasreinigungssystemen, darunter sogenannte Thermofenster und andere illegale Abschalteinrichtungen.

Rückruf 14571R:

  • Modelle: A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 (Baujahre 2010–2017)
  • Grund: Nicht EU-konforme Thermofenster im AGR-System
  • Maßnahmen: Software-Update
  • Betroffene Fahrzeuge: 50.713 in Deutschland, 262.264 weltweit

Rückruf 14607R:

  • Modelle: A4, A6, A8 und Q7 (Baujahre 2005–2010, Euro-4-Diesel)
  • Grund: Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen
  • Betroffene Fahrzeuge: 128.959 in Deutschland, 342.179 weltweit

Rechtliche Lage für Verbraucher günstig

Die rechtliche Situation ist für betroffene Audi-Besitzer derzeit durchaus vorteilhaft. Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ermöglichen Schadensersatzforderungen. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die ab 2015 gekauft wurden.

Der Weg zum sogenannten Differenzschadensersatz ist durch den BGH vereinfacht: Audi-Besitzer können bis zu 5-15 % des ursprünglichen Kaufpreises zurückfordern. Doch Vorsicht – Ansprüche können verjähren. Daher ist rechtzeitiges Handeln ratsam!

Sind Sie betroffen? Jetzt prüfen lassen!

Audi-Besitzern sei es dementsprechend geraten, zu prüfen, ob für ihr Fahrzeug eventuell Schadensersatzansprüche bestehen. Es geht zum größten Teil um Fahrzeuge der Baujahre 2005–2017.

Kostenlose Ersteinschätzung: Unsere Kanzlei bietet eine unverbindliche Prüfung Ihres Falls an. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihre Ansprüche von Experten bewerten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Schadensersatz. Der Abgasskandal ist noch nicht abgeschlossen – aber die Zeit läuft. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verbraucherrecht und setzen Sie Ihre Rechte durch.

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