BGH Entscheidung: Kläger erhält Kaufpreis von VW zurück
Mai 2020
Weitere Schadensersatzklage im Abgasskandal vor Gericht erfolgreich
Am 10. Januar 2014 erwarb der Kläger einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI match für 31.490,- Euro. In dem Wagen war eine Software verbaut, welche, sobald eine Prüfung nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus erfolgte, in einen "Abgasrückführungsmodus" umschaltete. In diesem Zustand stößt das Fahrzeug weniger Stickoxide aus, als im tatsächlichen Fahrbetrieb. So wurden die gesetzlichen Normen für Schadstoff-Emissionen umgangen.
Bereits 2015 gab die Herstellerin zu, entsprechende Abschalteinrichtungen in den Autos verbaut zu haben. Das Kraftfahrtbundesamt ordnete daraufhin an, dass die Beklagte die Abschalteinrichtungen zu entfernen hat und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, die dafür sorgen, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht mehr Schadstoffe an die Luft abgeben, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Softwareupdate, das dies gewährleisten sollte, führte der Kläger im Februar 2017 durch.
Der Kläger konnte nun seine Klage gegen VW erfolgreich durchsetzen. Laut der Entscheidung des Zivilsenats ist VW dazu verpflichtet, dem Kläger seinen ursprünglichen Kaufpreis gegen die Rückgabe des Wagens zu erstatten.
Auch die zugelassene Revision der Beklagten blieb weitestgehend erfolglos. Das Verhalten des Fahrzeugherstellers im Abgasskandal wurde von dem Berufungsgericht als vorsätzlich sittenwidrige Täuschung angesehen, wodurch Geschädigten ein Recht auf Schadensersatz zusteht. Im vorliegenden Fall hat der Kläger einen Vertrag unter falschen Vorwänden geschlossen, denn der strategisch geplante Einbau der rechtswidrigen Software ist einer arglistigen Täuschung gleichzusetzen. Sein Schaden besteht darin, dass er ein Fahrzeug erwarb, welches nicht für den Straßenverkehr zulässig war, ohne darüber in Kenntnis gesetzt worden zu sein.