BGH: Geld zurück bei illegalen Sportwetten
Apr 2024
Neue Hoffnung für Glücksspiel-Kunden: BGH stellt Ansprüche auf Rückerstattung bei Verlusten aus illegalen Sportwetten in Aussicht.
Seit der Legalisierung von Sportwetten in Deutschland ist die Teilnahme an entsprechenden Angeboten stark angestiegen. Doch mit dem Wachstum des Marktes sind auch Probleme entstanden
Viele Menschen haben durch die fragwürdigen Angebote erhebliche Summen verloren. Trotz der lange unklaren Rechtslage bei Sportwetten machten diverse Anbieter Wettangebote publik. Viele Experten sind jetzt der Ansicht, dass es sich hierbei um illegale Sportwetten handelte, da die Unternehmen aufgrund der unklaren Rechtslage noch keine offizielle Glücksspiellizenz in Deutschland haben konnten.
Eine aktuelle Entwicklung bietet nun jedoch Hoffnung für Verbraucher, die Verluste bei unseriösen Sportwetten erlitten haben. Bislang besteht zu der Fragestellung noch kein offizielles Urteil, eine erste Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ist allerdings bereits für Mai 2024 geplant.
BGH kündigt verbraucherfreundliche Haltung an
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem der Presse übermittelten Dokument (Beschluss vom 22.03.2024, Az. I ZR 88/23) bekannt gegeben, dass Verbrauchern möglicherweise rückwirkend Erstattungen für Verluste aus illegalen Sportwetten zustehen. Diese Tendenz basiert auf Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag, der unter anderem eine monatliche Obergrenze für den Wetteinsatz von 1000 Euro vorsieht.
Bereits in der Vergangenheit hatten einzelne Kläger teilweise erfolgreich gegen Anbieter illegaler Sportwetten geklagt. Doch eine eindeutige Rechtslage blieb lange Zeit aus. Die jüngste Stellungnahme des BGH zu Glücksspielverlusten deutet jedoch darauf hin, dass sich das Blatt nun zugunsten der Verbraucher wendet.
Ein aktueller Fall, der indessen vor Gericht verhandelt wird, verdeutlicht diese Entwicklung: Ein Kläger erlitt innerhalb von nur zweieinhalb Monaten, Ende 2018 Verluste in Höhe von rund 12.000 Euro. Der BGH geht davon aus, dass in diesem Fall ein klarer Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag vorliegt, da der Anbieter hier eine deutliche Überschreitung der Obergrenzen für Wetteinsätze zuließ. Darüberhinaus lag dem österreichischen Wettanbieter Berichten zufolge keine in Deutschland gültige Glücksspiellizenz für den relevanten Zeitraum vor. Das Oberlandesgericht Dresden sah in dem Fall, der nun dem Bundesgerichtshof vorliegt, bereits eine ungerechtfertigte Bereicherung auf Seiten des Wettanbieters (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, sowie § 4 Abs. 4 GlüStV und § 134 BGB).
Die Konsequenz daraus ist, dass der entsprechende Vertrag voraussichtlich seine Gültigkeit verlieren wird. Der Kläger wäre somit berechtigt, seine gesamten Verluste in Höhe von ca. 12.000 Euro plus Zinsen zurückzufordern. Anwaltskanzleien, die sich auf diese Art von Fällen spezialisiert haben, berichten bereits jetzt von beachtlichen Erfolgen. Angaben der Zeitschrift "Spiegel" zufolge konnten diese schon jetzt mit einer Erfolgsquote von 90 Prozent in 500 Fällen Rückerstattungen für Glücksspieler erstreiten.
Kehrtwende bei Sportwetten erwartet - Tausende Spieler könnten Verluste ausgleichen
Experten vergleichen die Dimension der Problematik mit dem Abgasskandal, da die Anzahl der Fälle zwar geringer, dabei aber die Verjährungsfristen für Sportwetten deutlich länger sind als bei anderen Rechtsstreitigkeiten.
Mit der verbraucherfreundlichen Kundgebung des BGH erwarten Verbraucherschützer jetzt einen Ansturm an Klagen - tausende Verträge könnten ungültig sein, was für Spieler eine Chance bedeutet, Verluste durch Sportwetten - teilweise in Millionenhöhe - zurückzugewinnen. Die Rechtslage mag vor einigen Jahren noch unklar gewesen sein und zahlreiche Unternehmen boten Sportwetten trotz der Unsicherheit an. Doch nun zeichnet sich eine klare Tendenz ab, die Sportwettern Hoffnung gibt, ihre finanziellen Verluste zurückzugewinnen.
Sollten Sie durch illegale Sportwetten Geld verloren haben, beraten wir Sie gerne. Des Weiteren halten wir Sie selbstverständlich über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.