BGH verurteilt Pfando zu Schadensersatz wegen Wucher

Der Bundesgerichtshof hat das Pfandleihunternehmen Pfando in einem Urteil vom 16.11.2022 (Az. VIII ZR 221/21) rechtskräftig wegen dem Vorliegen eines "wucherähnlichen Rechtsgeschäftes" zu Schadensersatz verpflichtet.

Pfando gibt Menschen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, Ihr Auto zu Geld zu machen ohne dieses direkt zu verlieren. Gegen einen Mietpreis können Kunden Ihr Auto für einen gewissen Zeitraum weiterfahren. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt jedoch, dass dieses Geschäft für Pfando-Kunden oftmals alles andere als lohnend ausfällt.

Im vorliegenden Fall ging Pfando so weit, einem BMW-Besitzer 5000 Euro für seinen Wagen zu bezahlen, ihn daraufhin an denselben Kunden für ca. 4500 Euro weiterzuvermieten und den Wagen schließlich zu versteigern, nachdem der Kunde für die monatlichen Mietbeträge nicht mehr aufkommen konnte. Für den Kunden insgesamt ein wenig lohnenswertes Geschäft - der betroffene BMW war zu dem Zeitpunkt etwa 14.000 Euro wert.

Bevor der Fall vor den BGH kam, äußerte sich bereits das Oberlandesgericht Hamm kritisch: Das Geschäft sei nach §138 BGB sittenwidrig, es liege Wucher vor, so die Einschätzung des Gerichtes. Dies bestätigte auch die Richterin des BGH, für welche die großen Spanne zwischen dem von Pfando gezahlten Preis (5000 Euro) und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges (ca. 14.000 Euro) eine "verwerfliche Gesinnung" des Unternehmens vermuten ließ.

Kein Einzelfall

Dass es sich hierbei - entgegen der Behauptungen von Pfando - um keinen Einzelfall handelt, zeigt bereits der Umstand, dass der BGH zeitgleich mit vier ähnlich gearteten Fällen konfrontiert wurde. Drei davon wurden an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, welches diese ebenfalls auf Wucher überprüfen soll. Auch geben viele Kunden laut Berichten der ARD an, von Pfando zu ihren Verträgen falsch beraten worden zu sein.

Experten gehen davon aus, dass es noch zahlreiche weitere Fälle gibt, in denen übervorteilten Pfando Kunden ein Schadensersatz zusteht. Selbst neue Verträge des Unternehmens weisen ähnliche Eigenschaften auf, wie der hier vorliegende Fall, in dem der BGH klar einen Wucher sah.

Sie sind Pfando-Kunde und fragen sich, ob auch Ihnen ein Schadensersatz zusteht? Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Situation.

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