Bundesverwaltungsgericht bestätigt Fahrverbote
Feb 2018
Kommunen dürfen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ausgangspunkt war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe, welche die Landesregierungen in Düsseldorf und Stuttgart verklagt hatte. Diese sollen ihre Pläne zur Luftreinhaltung nachbessern und Fahrverbote aussprechen.
Insgesamt 18 Kommunen können nun selbst festlegen, wo Fahrverbote erlassen werden. Auch über Ausnahmegenehmigungen können die Kommunen bestimmen.
Bahn frei für Diesel-Fahrverbote
Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, hat die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Städtische Behörden können nun zur Umsetzung von Luftreinhalteplänen verpflichtet werden. Diese sehen unter anderem ein Fahrverbot für bestimmte PKW vor.
Dieses Urteil wird sich auf viele andere Kommunen auswirken, die mit hohen Emissionswerten zu kämpfen haben.
Ausnahmeregelungen aber kein Ausgleich
Ausnahmeregelungen soll es zum Beispiel für Handwerker geben. Eine finanzielle Ausgleichspflicht sehen die Richter hingegen nicht. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.
Diese Wertverluste treffen insbesondere Fahrzeughalter mit Fahrzeugen der Euronorm 4, die als erstes vom Fahrverbot betroffen sein könnten. Nach einer Übergangsfrist würden auch noch relativ neue Fahrzeuge der Euronorm 5 aus den Innenstädten verbannt. Dies kann regional den Wert der Fahrzeuge beim Verkauf deutlich reduzieren.
Diesel-Fahrer wehren sich
Ein solches höchstrichterliches Urteil müssen betroffene Diesel-Fahrer zunächst hinnehmen. Es obliegt ihnen, andere Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihnen ein Fahrverbot in ihrer Region droht. Ihnen bleibt immerhin noch die Möglichkeit, sich gegen die manipulativen Hersteller oder deren Händler zu wehren.