Der BGH urteilt verbraucherfreundlich im Abgasskandal

Am 21.07.2021 erfolgte ein langerwartetes Urteil am BGH. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 254/20 entschied der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit seiner Vorsitzenden Karin Milger eindeutig verbraucherfreundlich. Ausgangssituation des Urteils war die Frage danach, welche Rechte betroffene Fahrzeughalter auf ein Ersatzfahrzeug des jeweiligen Herstellers haben.

Die Entscheidung des Zivilsenates fiel auf eine 2 Jahresfrist nach Vertragsabschluss. So können Verbraucher, in deren Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, innerhalb dieser Frist einen Ersatzwagen in Form eines Nachfolgermodells fordern. Die Begründung für dieses Urteil, ist die schon beim Verkauf bestehende Manipulation am Motor der Fahrzeuge. So stehen Händler und Hersteller in der Verantwortung, Ihren Kunden eine Ersatzlieferung zu gewährleisten. Die technische Fortentwicklung der neueren Modelle, die bis dato stattgefunden hat, spielt  in diesem Fall keine Rolle.

Dieses Urteil stellt einen großen Erfolg im Bereich des Käuferschutzes dar und wird sich mit Sicherheit nachhaltig auf weitere derartige Fälle auswirken. Besonders Halter von Wohnmobilen, die seit letztem Jahr eine immer präsentere Rolle im Abgasskandal spielen, sollten sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Hier finden Sie eine Liste manipulierter Modelle. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren - wir schätzen Ihre Situation kostenlos für Sie ein!

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Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
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