Der Online-Kauf
Aug 2016
Kann man alle Käufe widerrufen

1. Online Tickets:
Konzertkarten beispielsweise fallen im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den Punkt "Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen". Solche Leistungen sind nicht widerrufbar. Die Argumentation ist nachvollziehbar. Der Konzertveranstalter muss planen können, wie viele Besucher kommen werden, damit das Konzert bei großer Nachfrage eventuell in eine größere Halle verlegt werden kann. Ausnahmen existieren für Veranstaltungen ohne festen Termin und solche, die noch "lange" in der Zukunft liegen. Dabei ist die Zeitspanne "lange" nicht exakt definiert. Entscheidendes Kriterium hier ist, dass der Veranstalter keine unverhältnismäßigen Nachteile erleiden soll, indem er auf gewissen Kosten sitzen bleibt.
2. Hotels und Flüge:
Hier gilt dasselbe wie bei Online-Tickets. Bei Hotel- und Flugbuchungen handelt es sich um Dienstleistungen, die zu bzw. für einen bestimmten Zeitraum gebucht sind (so auch bei Autovermietungen). Räumt hier der Anbieter selbst keine Stornomöglichkeiten ein, besteht auch kein Widerrufsrecht. Anders kann der Fall bei Gutscheinen mit beschränkter Gültigkeitsdauer gelagert sein.
3. Speziell angefertigte Ware:
Werden Kleidungsstücke, Möbel oder auch bspw. Fahrräder individuell nach den Wünschen des Kunden angefertigt, gibt es selbstredend kein Widerrufsrecht. Der Händler kann die Ware nicht anderweitig verkaufen.
4. Verderbliche und frische Ware:
Hat man nach der Pizzabestellung plötzlich Lust auf Chinesisch, so hat man Pech. Auch wer Blumensträuße im Internet bestellt, hat kein Widerrufsrecht.
5. Zeitungen und Illustrierte:
Auch in dieser Rubrik gibt es kein Widerrufsrecht, unabhängig davon, ob man die Tageszeitung gelesen hat oder nicht. Allerdings kann man ein bestelltes Abo binnen 14 Tagen widerrufen.
6. Digitale Inhalte:
Bekommt man Software geliefert, so ist die Sachlage relativ einfach. Ist die Ware versiegelt, besteht die Widerrufsoption. Eine einfache Zellophanverpackung, wie bspw. bei Compact Discs, reicht dafür nicht aus. Es muss eine zusätzliche Versiegelung vom Händler angebracht worden sein, damit Programme nicht installiert und dann zurückgeschickt werden können.
Bei Apps, E-Books, Filmen und Musik, die online bestellt werden, gibt es erst seit 2014 ein Widerrufsrecht. Dieses Recht gestaltet sich jedoch schwammig, da der Anbieter nach seinem Belieben von den üblichen Regeln des 14-tägigen Widerrufsrechts abweichen kann. Er kann es verkürzen, auf einzelne Waren beschränken, ganz ausschließen etc.
7. Ersteigerte Ware:
Bei Versteigerungen, wie bei Ebay, sind abgegebene Gebote bindend. Man sollte sich also vor dem letzten Klick darüber im Klaren sein, dass man die Sache nicht zurückgeben kann.