Die Anwaltskanzlei in Stuttgart für Verkehrsrecht
Nov 2015
LUTZ Rechtsanwälte, wie regeln das für Sie
Stellen Sie sich den Umstand vor, sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Unter den Voraussetzungen der "Nichtselbstverschuldung" werden Ihre Ansprüche im Normalfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Leider zeigt die Praxis, dass sich die Versicherungen oftmals sehr lange Zeit mit der Regulierung Ihrer Schäden lassen.
Vermeiden Sie lange Wartezeit, indem Sie unsere Rechtsanwälte mit der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Sie werden erstaunt sein, was lediglich das Anwaltslogo auf dem Briefkopf für eine immense Zeitverkürzung des gesamten Verfahrens mit sich bringt. Und das Beste für Sie ist, die Anwaltsgebühren werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Denken Sie also im Schadenfall an uns, das gesamte Team von LUTZ Rechtsanwälte steht Ihnen kompetent zur Seite und lässt Sie in der schwierigen, nervenaufreibenden und oftmals emotional aufgewühlten Situation nach einem Unfall nicht im Regen stehen.
Gerne können Sie sich unter Nachstehendem Link schon einmal näher über die gesamte Thematik informieren, bevor der Ernstfall eintritt.