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Geld zurück bei Sportwetten: BGH gibt Fälle an EuGh weiter

Sep 2024

BGH äußert sich verbraucherfreundlich: Fall um Tipico geht an den EuGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Verfahren tendenziell verbraucherfreundlich geäußert und den Fall zur endgültigen Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Im Zentrum steht die Frage, ob die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU über dem nationalen Verbraucherschutz steht – insbesondere im Bereich von Glücksspielangeboten.

Viele Sportwettenverträge aus Sicht von BGH nichtig

In dem behandelten Fall geht es konkret um einen Spieler, der zwischen 2013 und 2018 bei dem Wettanbieter Tipico insgesamt 3.718,26 Euro verloren hat. Unter anderem durch Fußballwetten. Nach Sicht des BGH können solche Verluste von den Spielern zurückgefordert werden, da Tipico über mehrere Jahre ohne gültige Lizenz auf dem deutschen Markt tätig war.

Der BGH stellte fest, dass Tipico gegen wichtige Vorschriften zum Spielerschutz verstieß:

  • Maximale Einsatzhöhe von 1.000 Euro pro Monat
  • Gleichzeitige Darstellung von Sportwetten & Casinospielen auf derselben Webseite
  • weitere Funktionen & Angebote, die als suchtgefährdend einzustufen sind

Wichtig: Ist der Vertrag nichtig, können Spieler Verluste bis zu 10 Jahre rückwirkend einfordern. Für diese Zeitspanne ist der Zeitpunkt der Klageerhebung entscheidend. Für die Streitsumme zählen Verluste nach Abzug etwaiger Gewinne.

Lizenzproblematik: Tipico ohne Erlaubnis am Markt

Der Fall zeigt auf, dass Tipico jahrelang ohne deutsche Lizenz operierte. Zwar hatte Tipico eine Lizenz in Malta, jedoch erklärte der BGH, dass dies für das deutsche Glücksspielrecht irrelevant sei. Deutschland (wie auch andere EU-Mitgliedsstaaten) habe aus Sicht des BGH das Recht, Glücksspielangebote eigenständig zu regulieren. Nationale Vorschriften, wie der Glücksspielstaatsvertrag von 2012, dienen dem Schutz vor Glücksspielsucht und setzen klare Grenzen, die Tipico nicht einhielt.

Diese Regelungen sind auch für andere Anbieter relevant, die ähnliche Praktiken verfolgten und Sportwetten ohne Lizenz in Deutschland anboten. Die Entscheidung des EuGH wird daher weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche haben.

EuGH soll Verhältnis von Dienstleistungsfreiheit und Verbraucherschutz klären

Der BGH hat in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt, dass nach deutschem Recht Sportwettenverträge nichtig sind, wenn der Anbieter gegen den Erlaubnisvorbehalt verstößt. Nun soll der EuGH entscheiden, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit über den nationalen Spielerschutzregelungen steht. Für die Spieler könnte dies bedeuten, dass sie ihre Verluste zurückfordern können, wenn Anbieter wie Tipico ohne gültige Lizenz tätig waren.

Besonders im Internet sieht der BGH ein erhöhtes Risiko für Verbraucher, da die Hemmschwelle für Glücksspiele bei Online-Angeboten besonders niedrig ist. Die Entscheidung des EuGH könnte nicht nur den Glücksspielmarkt regulieren, sondern auch dazu führen, dass tausende Spieler in ähnlichen Fällen ihre Verluste zurückverlangen können.

Auswirkungen auch auf Online-Casinos

Der aktuelle Fall betrifft nicht nur Sportwetten, sondern auch den Bereich der Online-Casinos. Bis zum 30. Juni 2021 war das Online-Glücksspiel in Deutschland weitgehend verboten. Spieler, die in diesem Zeitraum Verluste bei Anbietern erlitten haben, könnten diese ebenfalls zurückfordern. Besonders dann, wenn die Anbieter nicht nachweisen können, dass die Spieler über das Glücksspielverbot informiert waren.

Glücksspieler könnten Verluste in Zukunft zurückholen

Die bevorstehende Entscheidung des EuGH wird richtungsweisend sein – nicht nur für Tipico, sondern auch für viele andere Glücksspielanbieter. Sollte der EuGH den Verbraucherschutz über die Dienstleistungsfreiheit stellen, könnten Verträge zwischen Wettanbietern und Spielern für nichtig erklärt werden. In der Folge könnten zahlreiche Spieler die Möglichkeit erhalten, ihre Verluste der vergangenen zehn Jahre zurückzuholen. Die BGH-Entscheidung zeigt bereits eine klare Tendenz zugunsten der Verbraucher. Gerade auf die Gerichte unterer Instanzen in Deutschland dürften die Aussagen eine deutliche Signalwirkung haben.

Die endgültige Klärung durch den EuGH bleibt jedoch abzuwarten.

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