IHRE Rechtsanwälte für Versicherungsrecht
Feb 2016
Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Möglich sei die Rückabwicklung bei Policen der Kapitallebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Anknüpfungspunkt sind fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, analog zu den falschen Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen. Die Folge davon ist, dass die Widerspruchsfrist tatsächlich nie begonnen hat und den jeweiligen Verträgen auch noch nach vielen Jahren widersprochen werden kann.
Interessant ist noch die Frage, was vom BGH vorrangig an den Widerspruchsbelehrungen beanstandet wurde. Zum einen fehlte der Hinweis, dass der Widerspruch vom Verbraucher in Textform zu erfassen sein muss. Weiterhin sei die Widerspruchsbelehrung, gegenüber dem restlichen Text, optisch nicht deutlich hervorgehoben gewesen.
Senden Sie uns einfach Ihren Vertrag per E-Mail, per Fax oder per Post zu. Wir prüfen dann unverzüglich Ihre individuelle Belehrung.
Wichtig ist es, zu wissen, wo der genaue Unterschied zwischen einer Kündigung und dem Widerspruch liegt. Welches "Gestaltungsrecht" sollten sie wählen.
Sie wählen den Widerspruch. Warum. Weil Sie die Chance haben, mehr Kapital zurück zu bekommen. Bei einer klassischen, kapitalbildenden Lebensversicherung muss Ihnen der Versicherer, im Falle des Widerspruchs, Ihre gesamten einbezahlten Beiträge plus Zinsen zurückerstatten. Bei einer Kündigung bekommen Sie lediglich den Rückkaufswert (je nach Laufzeit des Vertrages entspricht dieser nicht einmal den einbezahlten Beiträgen).
Bei Fondspolicen gestaltet sich der "Widerspruchs-Joker" etwas weniger attraktiv, weil sich der Kunde die Verluste des Fonds anrechnen lassen muss. Je schlechter sich also der oder die Fonds während der Laufzeit des Vertrages entwickelt haben, umso weniger sinnvoll erscheint der Widerspruch.
Begehren Sie die Rückabwicklung eines bereits gekündigten Vertrages und haben Sie den Rückkaufswert schon zurück erstattet bekommen, so gibt es die Differenz zwischen Rückkaufswert und Rückabwicklungsguthaben noch on top. Es lohnt sich also in jedem Fall, unser Team von LUTZ Rechtsanwälte zu kontaktieren.
Und nun das Beste zum Schluss. Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, übernimmt diese im Normalfall die Kosten des Verfahrens. Wir klären die Frage der Kostenübernahme selbstverständlich für Sie vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Informieren Sie sich gerne weiter über das Thema "Rückabwicklung von Lebensversicherungen" unter nachstehendem Link und rufen Sie uns an, bei Bedarf: