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Justizirrtümer

Okt 2015

Zu Unrecht verurteilt

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Es sind klangvolle Namen unserer Strafrechtsgeschichte:

Harry Wörz

Horst Arnold

Gustl Mollath

Ulvi Kulac

etc.

 

Leider sind diese Menschen, neben vielen anderen, Opfer der Justiz, denn sie saßen im Gefängnis oder in einer psychiatrischen Anstalt...unschuldig!

Woran mag es liegen, dass immer wieder solche schlichtweg falschen Urteile gefällt werden? An mangelnder Objektivität und Neutralität der Richterschaft oder der "Halbgötter in Schwarz", wie der ehemalige Starverteidiger Rolf Bossi unsere Obersten der Justiz in einem seiner Bücher bezeichnete. Vielleicht ist das ein Grund.

Oder ist es der übermütige Eifer nach einer raschen Klärung eines Kriminalfalles durch die Ermittlungsorgane (der Schnellste ist der Beste), auch wenn dabei der zentrale Aspekt kriminalistischer Arbeit über Bord geht, nämlich das Ermitteln der Wahrheit. Möglicherweise ein weiterer Grund.

Sei es und mag es dahingestellt sein und bleiben. Es ist schwierig bis nahezu unmöglich, sofort und unmittelbar etwas an den vorbezeichneten Strukturen, die ohne Zweifel kranken, zu ändern. Aber wir können, für den Fall, dass Sie einer Straftat beschuldigt oder angeklagt sind, etwas für Sie tun. Sie müssen uns lediglich beauftragen und uns Ihr Vertrauen entgegen bringen...

...dann stehen wir Ihnen kompetent, loyal und leitend in jeder Abschnitt des Verfahrens zur Seite, so dass Sie sich in der wahrscheinlich emotional schwierigsten Phase Ihres Lebens nicht alleine fühlen und vor allem nicht sind. Wir garantieren eine optimale Verteidigung, die im Rahmen des gesetzlich Erlaubten vermeidet, dass Ihnen Unrecht widerfährt oder Verfahrensfehler zu Ihren Lasten nicht gerügt werden. 

Sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie Ihrem Anwalt zwingend die Wahrheit sagen müssen, so kann ich Sie beruhigen oder auch zum Nachdenken anregen. Nein, sie dürfen als Beschuldigter lügen, vor Gericht, beim Staatsanwalt, bei der Polizei und auch bei uns. Sie dürfen auch schweigen und vor allem müssen Sie nichts vortragen, was Sie selbst belastet. "Nemo tenetur se ipsum accusare", wie der Lateiner sagt. Dies waren nun auch schon die wesentlichen Punkte für Sie, was Ihr Aussageverhalten anbelangt.

Aber nun nochmals zurück zum Thema wahrheitsgemäße Aussage gegenüber uns als Ihr Verteidiger. Auch wenn Sie keine Wahrheitspflicht per se haben, sollte selbstverständlich auch Ihnen daran gelegen sein, Hand in Hand mit uns zu arbeiten. Und dieses gemeinsame und partnerschaftliche Vorgehen gestaltet sich einfacher und erfolgversprechender, wenn wir wissen, was Sie bewegt und vor allem, ob die Ihnen gemachten Tatvorwürfe zutreffend sind oder eben nicht. 

 

Zum Schluss möchte ich zu diesem Thema noch drei Videosequenzen empfehlen, ich habe die Namen eingangs angesprochen. Es lohnt sich tatsächlich, sich die Zeit zum Anschauen zu nehmen.

https://www.youtube.com/watch?v=lHaKgBXg7m4 - Harry Wörz

https://www.youtube.com/watch?v=LjPlrnR3MoI - Horst Arnold

https://www.youtube.com/watch?v=-CDsmSeC9i8 - Gustl Mollath

 

Wer sich weiter mit dem Thema Strafrecht und Strafverteidigung beschäftigen möchte, der darf gerne unsere Internetseite zu dem Thema besuchen:

http://lutz-rae.de/strafrecht.html

 

ACHTUNG!!!

Haben sie eine Vorladung von der Polizei bekommen, besteht für Sie keine Pflicht zu erscheinen. Anders ist dies bei staatsanwaltlichen oder richterlichen Anhörungen. Dort müssen Sie hin. Existiert gegen Sie ein Haftbefehl oder ein Durchsuchungsbeschluss, schweigen Sie und rufen Sie uns an. Telefonieren muss Ihnen in der Situation gestattet werden.

In weniger dramatischen Fällen vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns, entweder per Telefon oder per E-Mail.

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