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KBA ruft Mercedes-Fahrzeuge wegen CO2-Ausstoß zurück

Nov 2022

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt aktuell einen verpflichtenden Rückruf von Mercedes-Benz Fahrzeugen durch. Während das KBA in der Vergangenheit nur auf eine "Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters" verwies, wird der Auslöser für den umfangreichen Rückruf jetzt deutlich: Diverse Modelle weisen offenbar einen zu hohen CO2-Ausstoß auf. Der ausschlaggebende Fehler für den erhöhten Ausstoß soll im Rahmen der Rückrufaktion durch ein Softwareupdate behoben werden.

Allein in Deutschland sind momentan mehr als 21.000 Fahrzeuge der Klassen A, B und CLA betroffen. Im Genaueren handelt es sich um folgende Modelle:

  • Mercedes-Benz A-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015
  • Mercedes-Benz B-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015
  • Mercedes-Benz CLA, Euro 5, Baujahr 2012-2015

Sollte ich das Softwareupdate durchführen lassen?

Da es sich um einen Pflichtrückruf handelt, wird früher oder später jeder betroffene Kunde ein Schreiben erhalten, welches zur Durchführung des angebotenen Softwareupdates auffordert. Das Softwareupdate soll den CO2-Ausstoß verringern, sodass die gesetzlichen Höchstgrenzen wieder eingehalten werden. Was vielen Betroffenen allerdings nicht bewusst ist: Entsprechende Softwareupdates sind erfahrungsgemäß mit Folgeschäden verbunden. Dazu kommt, dass Mercedes-Kunden bereits Schäden durch die Fehler auf Seiten des Unternehmens entstanden sind - neben der verstärkten Umweltbelastung führt der erhöhte CO2-Ausstoß auch zu einem größeren Spritverbrauch.

Somit haben betroffene Mercedes-Kunden die Möglichkeit, den Konzern auf Schadensersatz zu verklagen - dies gilt auch noch nach der Durchführung des Softwareupdates. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten!

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