KBA stuft "Geregeltes Kühlmittelthermostat" von Mercedes als unzulässig ein
Aug 2021
Im Rahmen einer Verhandlung der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte wurde das Kraftfahrt-Bundesamt zu einer amtlichen Auskunft im Thema Abgasskandal gebeten. Genauer handelte es sich um Informationen des KBAs über den Rückruf von Fahrzeugen des Typs Mercedes-Benz GLK 220 CDI. Erfragt wurde dabei, welche Art von Abschalteinrichtung der ausschlaggebende Grund für den angeordneten Rückruf der Fahrzeuge gewesen sei und aufgrund welcher Einordnung die Abschalteinrichtung als unzulässig eingestuft wurde.
Das Kraftfahrt Bundesamt äußerte sich im Verfahren über das Mercedes Fahrzeugmodell vom Typ GLK zu Gunsten der Verbraucher. Sie schätzen die Abschalteinrichtung in Form eines "geregelten Kühlmittelthermostates" bei einigen Fahrzeugvarianten des Typs GLK als unzulässig ein. Im Falle des verhandelten GLK 220 CDI liegen folglich des KBAs Informationen darüber vor, dass auch in diesem Modell eine solche Täuschungsmethode aktiv ist.
Das Fahrzeugmodell nutzt die softwarebasierten Schaltrhythmen des "geregelten Kühlmittelthermostates" als Manipulationsmittel auf Prüfständen. Die Daten des KBAs geben eine Anpassung an die Randbedingungen der gesetzlichen Prüfverfahren in der An- und Abschaltung der unzulässigen Fahrzeugelemente wieder. Befindet sich ein Fahrzeug im Prüfverfahren, wird das "geregelte Kühlmittelthermostat" aktiv und reguliert den Emissionsausstoß auf vorgetäuschte Werte. Im Normalbetrieb deaktiviert sich das Modul, wodurch sich die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert. Die Folgen sind höhere NoX-Emissionen.
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