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Keine Verjährung: Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gelten

Dez 2020

VW nimmt Verjährungseinwand zurück

Das neue Urteil vom Landgericht Kiel zeigt nun: VW ist noch längst nicht aus der Schlinge, denn die 17. Zivilkammer entschied sich für einen Verbraucher, der seine Klage erst 2020 eingereicht hatte. Bislang hatte sich der Konzern auf die Behauptung gestützt, die Ansprüche auf Schadensersatz seien mittlerweile verjährt. Dabei bezieht sich VW auf die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren, welche bei einem Betrugsfall in dem Ausmaße des Abgasskandals allerdings nur schwer in Betracht gezogen werden kann.

Aufgrund der komplizierten Sachlage rund um den Dieselskandal kann man nämlich nicht davon ausgehen, dass Verbraucher 2015 schon ausreichend über den Betrug informiert waren. Genauso wenig konnten Kläger die Erfolgschancen von möglichen Klagen einschätzen. Erst in den folgenden Jahren nach dem Bekanntwerden des Diesel-Betrugs 2015 stellte sich eine deutlich verbraucherfreundliche Rechtsprechung bei den Gerichten ein. Das bedeutet wiederum, dass die Verjährungsfrist nach Sicht vieler Gerichte erst sehr viel später angesetzt werden muss. Das sieht nun auch VW selbst ein.

Dessen Anwälte zogen ihre Einsprüche wegen Verjährung in einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Kiel wieder zurück. Dieses Eingeständnis zeigt: Ansprüche auf Schadensersatz der Betroffenen sind noch lange nicht verjährt. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich mitunter im § 852 BGB, wo eine 10-jährige Verjährungsfrist nach Kaufdatum vorgesehen wird. Gerade bei einer arglistigen, sittenwidrigen Täuschung, wie der Bundesgerichtshof die Vorgehensweise des Automobilkonzerns einschätzt, kann nicht von einer üblichen Verjährung nach drei Jahren ausgegangen werden. Darüberhinaus besteht selbst nach einer möglichen Verjährung immer noch ein Restschadensersatzanspruch, der hoch genug sein kann, um eine Klage zu rechtfertigen. Wir schätzen Ihre Situation gerne kostenlos für Sie ein!

Laut Experten liegen die Chancen für Kläger aktuell besonders gut. Es haben sich zuletzt immer höhere gerichtliche Instanzen für Verbraucher entschieden - ein Trend den im Mai 2020 sogar der Bundesgerichtshof (BGH) fortgesetzt hat. VW und eine Reihe anderer Automobilhersteller sind 2015 und in den Folgejahren durch Software-Manipulationen aufgefallen, welche den Stickstoffausstoß ihrer Fahrzeuge speziell für die Zulassungsprüfung herunter regulierten. Im tatsächlichen Fahrbetrieb überschreiten die Wägen diese Werte allerdings teilweise um das 10-fache. Das hat die Folge, dass betroffene Fahrzeuge aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sind. Ein Umstand der den unwissenden Käufern hohe Schäden einbringt. LUTZ Rechtsanwälte bieten vom Diesel-Betrug betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an - lassen Sie sich jetzt beraten!

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