Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sep 2015

Mitarbeiterin wegen Anruf bei Gewinnspiel-Hotline (nicht) entlassen

LUTZ Rechtsanwälte - Aktuell ICON

Sachverhalt

Im hier vorliegenden Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf wurde der Arbeitnehmerin das private Telefonieren vom Arbeitsplatz gestattet, ohne die Telefonate bezahlen zu müssen. Über Anrufe bei sogenannten Sonderrufnummern wurde zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin keine Vereinbarung getroffen. Es war somit weder erlaubt noch untersagt.

In ihren Arbeitspausen tätigte die Arbeitnehmerin mehrere Anrufe bei einer Gewinnspiel-Hotline, wobei jeder Anruf 0,50 EUR kostete. Da die Frau als Bürokraft angestellt war und das Einscannen von Dokumenten von ihrem Aufgabenbereich umfasst war, scannte sie auch den Einzelverbindungsnachweis ein, auf dem die mit der Gewinnspiel-Hotline geführten 37 Telefonate aufgelistet waren. Obwohl ihr dies aufgefallen war, wies sie ihren Chef nicht darauf hin. 

Als der Arbeitgeber von den Anrufen Kenntnis erlangte, sprach er seine Angestellte darauf an. Zuerst stellte sich die Frau unwissend, erst am nächsten Morgen räumte sie ein, dass Sie selbst die Telefonate geführt habe. Weiterhin erklärte sie sich bereit, die entstandenen Kosten in Höhe von 18,50 EUR zu erstatten. Drei Tage später erhielt die Frau die fristlose Kündigung.

 

Entscheidung der Gerichte

Sowohl das zuständige Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht erachteten die fristlose Kündigung für unwirksam. Obwohl das private Telefonieren am Arbeitsplatz insoweit gestattet war, stellten die Anrufe bei kostenpflichtigen Hotlines eine Pflichtverletzung dar. Jedoch hatte diese Verletzung nach Auffassung der Gerichte nicht die Schwere, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.  

Der Arbeitnehmerin (Klägerin) kam zugute, dass über den Umfang der Privatnutzung des Firmentelefons keine detaillierten Regelungen mit dem Arbeitgeber (Beklagte) getroffen wurden. Weiterhin basierte die Entscheidung darauf, dass die Anrufe in den Arbeitspausen der Klägerin erfolgten. 

 

Haben auch Sie rechtliche Auseinandersetzungen, sei es mit dem Arbeitgeber oder auch mit einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin, wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts. Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf:

http://lutz-rae.de/arbeitsrecht.html

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 2 und 4?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close