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Leitzinssenkung auf Null - LUTZ Rechtsanwälte

Mär 2016

Die EZB senkt den Leitzins auf 0 %

lutz Rechtsanwälte - Aktuell

Laut Aussage der EZB am heutigen Donnerstag, den 10. März 2016, wird der sogenannte Schlüsselzins, der von den Geschäftsbanken für neues Geld zu bezahlen ist, erstmals in der Geschichte auf 0 % gesenkt. Bislang lag der Zinssatz bei
0,05 %, eine marginale Senkung also. Allerdings hören sich "null Prozent" irgendwie abschließender an, finden Sie nicht auch.

Weiterhin sei geplant, die fragwürdigen Anleihkäufe, ab April 2016, von monatlich 60 Milliarden Euro auf 80 Milliarden zu erhöhen. Außerdem verschärfte die EZB den Strafzins für die Geschäftsbanken.

Letztlich wird der sogenannte Einlagensatz zukünftig auf minus 0,4 % (bisher minus 0,3 %) gesenkt. Somit müssen Kreditinstitute in naher Zukunft noch weiter in die Tasche greifen, wenn sie bspw. überschüssige Gelder über Nacht bei der EZB "parken".

Vorbezeichnete Beschlüsse blieben an den Börsen nicht folgenlos:

Der Euro verbilligte sich, wenn auch nur minimal bis jetzt, und der Dax stieg um 2,7 %, auf aktuell 9989 Punkte, an.

 

Eurobonds von Unternehmen außerhalb der Bankenbranche, so sie eine gute Bonität besitzen, sollen zukünftig in das Wertpapier-Kaufprogramm aufgenommen werden. Die Folgen sollen eine Ankurbelung der Ökonomie und eine steigende Inflation sein. Steigende Inflation deshalb, weil die Preise im Februar 2016 in der Euro-Zone um 0,2 % gesunken sind. Angepeilt ist, hinsichtlich des visionären Inflationswerts der EZB, eine Verteuerung von ca. 2 %.

 

Abschließend noch ein wichtiges Faktum für Firmen und private Haushalte:

Um die Darlehensvergabequote zu erhöhen, sollen vier längerfristige und günstige Kreditlinien für die Banken von der EZB aufgelegt werden. Die Laufzeit soll vier Jahre betragen. Startschuss der TLTRO-Geschäfte sei, laut Aussage von Mario Draghi, im Juni 2016.

 

Sie sehen, wir, das Team von LUTZ Rechtsanwälte, sind Experten, wenn es um das Thema Bankenrecht geht. Ob Sie mit uns über diesen Beitrag diskutieren möchten, ob Sie Gebühren an Banken bezahlen, die Sie für unzulässig halten, einen Widerrufsjoker ziehen möchten oder ein sonstiges Thema rund um das Bankenrecht verfolgen wollen, bei uns sind Sie richtig. Schreiben oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

 

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