LUTZ Rechtsanwälte erkämpfen Sieg gegen Daimler AG
Feb 2021
Daimler zu Schadensersatz verurteilt
Die Daimler AG stand im Abgasskandal bisher eher im Hintergrund. Dabei wurde auch bei Mercedes Motoren kräftig geschummelt. Spätestens nach dem umfangreichen Rückruf von Daimler Fahrzeugen durch das Kraftfahrtbundesamt ist eindeutig: Zahlreiche Modelle enthalten illegale Abschalteinrichtungen. Genau so ein Fall lag der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte zuletzt vor.
2014 hatte der Kläger seinen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC (gebraucht) in dem Glauben gekauft, der Wagen sei ordnungsgemäß in die Schadstoffklasse Euro 5 eingestuft. Diese Zulassung ist allerdings keineswegs unter ordentlichen Bedingungen erfolgt. Denn in dem betreffenden Motor OM 651 war eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut, welche dafür sorgt, dass das Fahrzeug bei der Prüfung weniger Schadstoffe ausgibt, als im tatsächlichen Betrieb.
Nachdem herauskam, dass Daimler seine Kunden in dieser Hinsicht schwer getäuscht hatte, forderte der Kläger das Unternehmen dazu auf, den Wagen gegen eine Schadensersatzzahlung wieder zurückzunehmen. Als das Unternehmen hierauf nicht reagierte, ging der Kläger mithilfe der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte vor Gericht. Dort konnten unsere Anwälte das Urteil (Az. 12 O 150/20) erkämpfen, das die Daimler AG letztendlich zu Schadensersatz in Form einer Zahlung des Kaufpreises plus Zinsen (5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.11.2019) verpflichtete. Im Austausch gegen diese Zahlung wurde das betreffende Fahrzeug zurückgegeben. Die Anwaltskosten musste Daimler ebenfalls übernehmen.
Sie besitzen auch einen Wagen mit OM 651 Motor oder ein anderes, vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug? Melden Sie sich jetzt, wir beraten Sie gerne!