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EUGH hält Widerrufsbelehrungen fast aller deutscher Banken für unwirksam!

Mär 2020

Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Mit Urteil vom 26.03.2020 (C-66/19) hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die von fast allen deutschen Banken seit Juli 2010 verwendeten Widerrufsbelehrungen für Immobiliendarlehen oder Kfz-Finanzierungen unwirksam sind und ein insoweit erklärter Widerruf wirksam ist. Auch Fremdwährungsdarlehen sind betroffen. Damit stellt sich der EuGH gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher den vom EuGH monierten Fehler als rechtmäßige Belehrung einstuft. Konkret geht es um die von den Banken für den Widerrufsbeginn verwendeten Verweisungen auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche nach Auffassung des EuGH für den Verbraucher unverständlich und im Ergebnis somit unzulässig sind. 

Achtung: Beachten Sie bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten die Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung. 

Es bleibt abzuwarten, ob der BGH vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des europäischen Gerichts seine bisherige Rechtsprechung ändert. Entscheidend wird es ferner darauf ankommen, ob die Banken sich darauf berufen können, lediglich den vom Gesetzgeber vorformulierten Belehrungstext verwendet zu haben.

Fest steht jedenfalls, dass die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf und eine ggf. lukrative Rückabwicklung bestehender Verträge für Verbraucher mit dem eingangs bezeichneten Urteil des EuGH erheblich gestiegen sind. Besonders profitieren können insoweit Bankkunden mit hohen Sollzinssätzen sowie Verbraucher, die den Kauf oder das Leasing eines Diesel-Fahrzeugs, welches von der gegenwärtigen Abgasproblematik betroffen ist, finanziert haben..

Gerne können Sie sich bei Fragen über die vorgenannte Thematik und das sinnvolle Vorgehen im Zusammenhang mit der Erklärung des Widerrufs bei uns melden.

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