Neues Urteil zum Thema PHISHING - LUTZ Rechtsanwälte
Feb 2016
Bank muss Schadensersatz leisten
Beim Phishing wird sogenannte Schadsoftware von Cyberkriminellen auf Computern, Tablets oder Smartphones der Opfer installiert und im Zuge dessen relevante Daten, beispielsweise des Online-Bankings, ausgespäht. So auch im vorliegenden Fall, über den das LG Oldenburg zu entscheiden hatte. Um ganze € 10.000,00 wurde das Vermögen des Opfers geschmälert.
Der Kläger (das Opfer) beantragte gegenüber der Bank auf gerichtlichem Wege, sein Konto zurück zu setzen und den ihm entstandenen Schaden auszugleichen.
Da es, gemäß der Auffassung des Gerichts, zu unautorisierten Überweisungen kam, wurde die Klage als begründet angesehen. Obwohl die Bank der Ansicht war, der Kläger habe fahrlässig gehandelt, folgte das Gericht diesem Argument mit der Begründung nicht, dass die Cyberangriffe mit hoher Professionalität durchgeführt wurden. Des Weiteren seien die Zahlungen nicht autorisiert gewesen und somit handelte es sich nicht um einen ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang. Die Beweislast liege hier bei der Bank, so das zuständige Gericht.
Das Kreditinstitut musste insgesamt € 11.244,62 erstatten, um das Konto des Klägers in den Urzustand vor den unautorisierten Transaktionen zu versetzen.
Für diejenigen, die von einem Phishing-Angriff betroffen sind, gibt es, kraft des beschriebenen Urteils, nun Hoffnung, das verlorene Kapital zurück zu erlangen.
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Wer sich vorab das Urteil genauer ansehen möchte, das Aktenzeichen lautet 8 O 1454/15, Landgericht Oldenburg.