Provision sparen beim Immobilienkauf
Nov 2021
Chancen für Immobilienkäufer und Verkäufer
Makler haben es auf dem heutigen Markt immer schwerer, Verkäufer zu finden, die mit Ihnen zusammenarbeiten wollen. So kommt es mittlerweile häufig vor, dass Makler bei den Provisionsvereinbarungen tricksen, um Aufträge zu erhalten. Hinzu kommt, dass viele Makler ihre Kunden nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informieren. Makler verstoßen in beiden Fällen gegen das Gesetz - für Käufer und Verkäufer eröffnet sich Chance, rechtliche Schritte einzuleiten und Geld zu sparen.
Kostspielige Tricks der Makler
Generell gilt - Verkäufer müssen Maklern die Hälfte ihrer Provision zahlen. Nur dann dürfen Makler ihre Provision auch dem Käufer in Rechnung stellen.
Das führt mitunter dazu, dass Immobilienmakler auf die Idee kommen, diese Regel zu umgehen, indem sie die Provision für den Verkäufer heimlich reduzieren oder komplett streichen.
Rechtlich ist dieses Vorgehen nicht zulässig. Als Käufer haben Sie hier die Möglichkeit, die Provision nachträglich zu reduzieren - unsere Fachanwälte für Immobilienrecht unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Keine Provision bei unzulässigen Widerrufsbelehrungen
Sind Makler beim Thema Widerruf nachlässig, haben nicht nur Käufer sondern auch Verkäufer die Chance zu sparen. Denn: Bei fehlerhaften oder nicht ausreichenden Widerrufsbelehrungen können beide den Vertrag widerrufen und müssen somit keine Provision zahlen.
Sollte Ihr Makler Sie bspw. dazu auffordern, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, ist dies ein Verstoß gegen das Gesetz, welcher den Anspruch auf Maklerprovision auslöscht.
Wie hoch die Erfolgschancen in solchen Fällen sind, zeigen aktuelle Urteile u.a. vom Bundesgerichtshof. Dieser entschied, dass Makler keinerlei Anspruch auf Provision haben, wenn sie Ihre Kunden nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht informieren.