Rentenlücke
Okt 2015
Klassische Lebensversicherung als Altervorsorge

Viele von Ihnen sind mit ziemlicher Sicherheit im Besitz einer klassischen, kapitalgedeckten Lebensversicherung. Vielleicht sind Sie in der glücklichen Position, sogar noch einen sogenannten Altvertrag bei einer Gesellschaft abgeschlossen zu haben, die den Garantiezins nicht von sich aus senkt oder Ihre monatliche Sparrate aktiv reduziert, weil sie ansonsten den ursprünglich vereinbarten Sparzins und/oder bei höheren monatlichen Einzahlungen die garantierte Verzinsung eben gerade nicht mehr garantieren kann. Gehören Sie tatsächlich zu vorbenannter Gruppe von Menschen, raten wir selbstverständlich von einer Kündigung oder irgendeinem alternativen, aktiven Loslösen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft dieser abgeschlossen wurde.
In allen anderen Fällen raten wir ihnen zu folgendem Vorgehen:
- Schließen Sie keinen vorbezeichneten Lebensversicherungsvertrag mehr neu ab!!!
- Sollte die Gesellschaft, wie bereits vorgetragen, Ihre monatliche Rate von sich aus reduzieren oder Ihnen mitteilen, dass sie den bei Vertragsabschluss garantierten Zins nicht mehr gewährleisten kann, kündigen Sie den Vertrag nicht! Kündigen Sie aus dem Grund nicht, weil Sie dann nur den Rückkaufswert bekommen. Dieser entspricht im Großteil der Fälle nicht einmal dem Kapital, das Sie während der gesamten Laufzeit einbezahlt haben, oftmals liegt er sogar weit darunter.
Aber wir haben selbstverständlich eine Möglichkeit für Sie, um sich ohne finanzielle Einbußen von dem Vertrag zu lösen. Schicken Sie uns Ihre Police zu und wir überprüfen für sie individuell die dem Vertrag zugrunde liegende Widerrufsbelehrung auf deren Fehlerhaftigkeit.
Rufen Sie uns an oder schreiben uns! Wir werden uns Ihrer Angelegenheit dann umgehend annehmen.
Gerne können Sie sich vorab über das Thema Lebensversicherung unter
http://lutz-rae.de/lebensversicherung.html
umfassend informieren.