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Chance für VW-Fahrer: Schadensersatz auch nach Verjährung

Feb 2022

BGH spricht VW Kunden Recht auf Restschadensersatz zu

Die beiden neuen Urteile (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21) des Bundesgerichtshofes sind vor allem für Besitzer von Neuwagen interessant. So entschied der BGH nun, dass vom Abgasskandal betroffene Kunden, welche Ihr Fahrzeug neu gekauft haben, auch nach Ablauf nach der üblichen Verjährungsfrist nach §826 BGB noch Schadensersatz fordern können.

Verlängerte Verjährungsfrist für Neuwagenbesitzer

Im ersten Fall (Az. VIa ZR 57/21) ging es um einen von der Klägerin 2012 neu gekauften VW EOS 2.0 TDI. Der Kaufpreis lag hier bei über 36.000 Euro.

Auch im Verfahren VIa ZR 8/21 handelte es sich um ein VW Fahrzeug - einen VW Golf Cabrio "Life" TDI, welchen der Kläger 2013 als Neuwagen für ca. 30.000 Euro erworben hatte.

Beide Fahrzeuge sind mit einem EA 189 Dieselmotor ausgestattet. Dieses Modell ist neben zahlreichen anderen 2015 im Zuge des Abgasskandals bekannt geworden, da er eine illegale Abschalteinrichtung enthält.

Beide Kläger ließen nach diesen Neuigkeiten ein Softwareupdate von VW installieren, im Glauben, die Abgasproblematik dadurch zu lösen. Da das Update jedoch nicht alle Mängel beseitigt und darüberhinaus neue Probleme entstehen lässt, verklagten die beiden Fahrzeugbesitzer VW nun auf Schadensersatz.

Der BGH bestätigt mit seinem Urteil erneut: Besitzer von Neuwagen können auch nach Ablauf der sonst dreijährigen Verjährungsfrist noch Schadensersatz verlangen. Es handelt sich in solchen Fällen dann um den sog. Restschadensersatz nach § 852 Satz 1 BGB. Dieser unterscheidet sich kaum vom normalen Schadensersatz - auch hier müssen die Automobilkonzerne einen Großteil des Kaufpreises zurückzahlen. Kläger wiederum geben ihre Fahrzeuge für die Entschädigung wieder zurück. Das Recht auf Restschadensersatz bleibt ganze 10 Jahre nach dem Kauf bestehen - wie der Bundesgerichtshof im aktuellen Urteil zum wiederholten Mal feststellt.

Für Kunden von in den Abgasskandal verwickelten Unternehmen, die sich dennoch nicht von Ihrem Wagen trennen wollen gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, den kleinen Schadensersatz zu nutzen. Bei diesem müssen Kläger Ihr Fahrzeug nicht zurückgeben, erhalten aber dennoch eine Entschädigung.

Sie haben Ihren vom Abgasskandal betroffenen Neuwagen nach Februar 2012 gekauft? Dann haben immer noch eine Chance, Schadensersatz zu erhalten. Gerne beraten unsere Fachanwälte Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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