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Unzulässige Vertragsklauseln - Kunden können Bankgebühren zurückverlangen

Okt 2021

In den vergangenen Jahren arbeiteten Banken häufig mit Vertragsklauseln, die es ihnen ermöglichten, auch ohne Zustimmung der Kunden Vertragsänderungen durchzusetzen und Gebühren zu erhöhen. Diese Vorgehensweise stuft der Bundesgerichtshof jetzt als unzulässig ein. In dem Urteil vom 27.04.2021 entschied der BGH, dass Banken Ihre Verträge nicht so formulieren dürfen, dass sie später ohne weitere Zustimmung der Kunden große Teile abändern können.

In der Vergangenheit haben Kunden die steigenden Gebühren und Vertragsänderungen häufig einfach akzeptiert - dank der hohen Signalwirkung des BGH-Urteils haben Betroffene allerdings gerade jetzt gute Chancen, sich gegen das Vorgehen der Banken zu wehren.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bankkunden in vielen Fällen das Recht haben, unrechtmäßige Gebühren erstattet zu bekommen. Auch Vertragsänderungen bzgl. anderer Themen, wie beispielsweise der Datenverarbeitung können Kunden nun widersprechen.

Wichtiges zur Verjährung

Damit Sie als betroffene Bankkunden sich diese Chance nicht entgehen lassen, ist es wichtig, die Verjährungsfristen für derlei Fälle zu beachten. Mindestens für die letzten 3 Jahre können Sie unrechtmäßig gezahlte Beiträge zurückverlangen. Experten gehen darüberhinaus auch davon aus, dass manche Ansprüche erst nach 10 Jahren verjähren.

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