Neue Gesetzeslage zu erwarten
Nov 2015
Die Zeit zum Widerruf von Darlehensverträgen könnte begrenzt sein
Wer die Belehrung über das Recht zum Widerruf, beispielsweise eines Baudarlehens, überprüfen lässt und sich dabei herausstellt, dass selbige fehlerhaft war, bekam bis jetzt ein unbegrenztes Widerrufsrecht des jeweiligen Vertrages eingeräumt. Dem will die Bankenlobby schon seit Längerem den Garaus machen. Offensichtlich, so gehen die Banken bereits jetzt schon sicher davon aus, wird der unbefristeten Widerrufsmöglichkeit bereits im Frühjahr des folgenden Jahres Einhalt geboten und die Dauer der Frist auf maximal ein Jahr beschränkt.
Wir raten daher dazu, keine Zeit zu vergeuden und eine rasche Überprüfung Ihrer Verträge in die Wege zu leiten. Gerne übernehmen wir das für Sie! Rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail.
Hier nochmals der Link zu dem Thema auf unserer Internetseite:
Bankrecht und Kapitalmarktrecht