Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung zurück bei der Sparda Bank!
Mai 2023
Über 13.000 Euro zurück wegen Vertragsfehler - auch Kunden von Volksbanken-Raiffeisenbanken betroffen
Saarbrücken, 26.01.2023 - Ein Kläger hat vor Gericht eine bedeutende Entscheidung erstritten, die potenziell tausende Kreditnehmer betrifft. Gegenstand des Falles war eine Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kläger zahlen musste, nachdem er seine Immobilie vorzeitig veräußert hatte. Nach einer erfolgreichen Klage erhielt er jedoch die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung samt Zinsen zurückerstattet.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken fällte in seinem Urteil vom 26.01.2023 eine wichtige Entscheidung für Kreditnehmer. Die Sparda Bank hatte nach Ansicht des Gerichtes im betroffenen Kreditvertrag nicht ausreichend über die Berechnungsgrundlage der Entschädigung informiert. Die Angaben waren für die Kreditnehmer nicht klar und einfach nachzuvollziehen. Durch diesen Vertragsfehler konnte sich der Kläger seiner Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung bei vorzeitigem Vertragsrücktritt entziehen.
Dieses wegweisende Urteil hat Auswirkungen auf Kreditnehmer, die ihren Kredit nach März 2016 abgeschlossen und nach Beginn 2020 vorzeitig beendet haben oder dies planen. Wenn in ihren Verträgen Fehler vorliegen, können sie die Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder die Zahlung gänzlich abwenden.
Neben der Sparda Bank sind auch zahlreiche weitere Banken von ähnlichen Vertragsfehlern betroffen, insbesondere genossenschaftliche Banken wie die Volksbanken-Raiffeisenbanken, die PSD Bank und BB Bank. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass die Banken fälschlicherweise die "Kapitalmarkttitel öffentlicher Schuldner", bspw. Bundesanleihen als Berechnungsgrundlage nennen. Gemäß dem Bundesgerichtshof (BGH) ist für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nicht diese relevant, sondern die Rendite von Hypothekenpfandbriefen. Durch die irreführende Angabe der Banken wird eine korrekte Berechnung für Kreditnehmer nahezu unmöglich.
Ein weiterer verbreiteter Fehler besteht darin, dass die Restlaufzeit als Berechnungsgrundlage zu hoch angesetzt wird. Die Banken geben an, dass die Dauer bis zur vollständigen Tilgung relevant ist. Tatsächlich ist jedoch nur ein Zeitraum bis zu maximal 10,5 Jahren maßgeblich. Dieser ergibt sich entweder aus der Dauer bis zum nächsten Sonderkündigungsrecht des Kunden oder dem Ende der Zinsbindung. Aufgrund dieser fehlerhaften Angaben kommen Kunden fälschlicherweise zu einem zu hohen Betrag, der sie von einem vorzeitigen Vertragsrücktritt abschrecken könnte.
Auch für Commerzbank- und Sparkassenkunden kann das Urteil relevant sein - wenn Sie also eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben oder die Zahlung vermeiden möchten, ist es ratsam, ihre Verträge auf ähnliche Fehler überprüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei, und leiten ggf. die nötigen Schritte für Sie ein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.