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Verbraucherdarlehen - LUTZ Rechtsanwälte

Feb 2016

Kündigung oder Widerruf - Was ist die sinnvollere Alternative

lutz Rechtsanwälte - Aktuell

Sind Verträge älter als zehn Jahre, so kann eine Kündigung sinnvoller sein als ein Widerruf. Denn nach besagter Laufzeit müssen Verbraucher bei der Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr bezahlen.

Jedenfalls scheint ein Vertragswechsel momentan angebracht zu sein, die Zinsen sind niedrig. Auch bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann die Kündigung die attraktivere Option sein. Lassen Sie unser Team von LUTZ Rechtsanwälte Ihren Vertrag individuell prüfen. Auf unseren Rat können Sie sich zu 100 Prozent verlassen. Wir sagen Ihnen exakt, welcher Weg für Sie in der gegebenen Situation der bessere ist - Widerruf oder Kündigung.

Übrigens, der Beginn der Laufzeit ist nicht der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Vielmehr beginnt die vorbenannte 10-Jahres-Frist erst mit der Auszahlung des kompletten Darlehens. Bei Immobilienkrediten kommt es auf die letzte veranlasste Teilzahlung durch die Bank an den Bauträger an.

 

Hintergrund dieses Beitrags ist folgender:

Am letzten Donnerstag, den 18. Februar 2016, hat der Bundestag entschieden, dass Verträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, nur noch wenige Monate widerrufen werden dürfen. Genauer soll der "Widerrufsjoker" spätestens am 21. Juli 2016 zum letzten Mal gezogen werden können, unabhängig von der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung.

 

Verlieren Sie also keine Zeit und wenden sich schnell an uns - LUTZ Rechtsanwälte. Rufen Sie uns an und/oder schicken Sie uns Ihre Vertragsunterlagen. Wir werden uns umgehend um Ihre Angelegenheit bemühen.

 

Vorab noch ein paar weitere Informationen zum heutigen Thema:

http://lutz-rae.de/vorfaelligkeitsentschaedigung.html

 

Gerne können Sie sich auch durch die weiteren Rechtsgebiete auf unserer Homepage klicken. Wir beantworten gerne all Ihre Fragen. 

 

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