Volksbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Okt 2023
Landgericht Karlsruhe stärkt Verbraucherschutz: Urteil zu Gunsten des Klägers in Vorfälligkeitsentschädigungsfall
Das Landgericht Karlsruhe hat zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Volksbank pur eG muss über 7000 Euro zurückzahlen. Das Urteil, datiert auf den 6. September 2023 unter dem Aktenzeichen 2 O 129/23, ist mittlerweile rechtskräftig.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein Vertrag für ein Immobiliendarlehen, der 2019 zwischen dem Kläger und der Volksbank abgeschlossen wurde. Die Kläger verkauften 2020 ihre Immobilie vorzeitig und wurden daraufhin von der Volksbank mit einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 7.234,41 Euro konfrontiert, welche die Kläger später an die Volksbank ausbezahlten.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken von Kreditnehmern bei vorzeitiger Kreditrückzahlung verlangen. Sie dient dazu, den entgangenen Zinsgewinn der Bank auszugleichen. Die Höhe hängt in der Regel von Zinssatz, Restlaufzeit und vorzeitigem Rückzahlungsbetrag ab.
Die Wendung in diesem Fall erfolgte, als die Kläger die bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückforderten. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass der ursprüngliche Darlehensvertrag entscheidende Informationen zur Berechnungsgrundlage der Vorfälligkeitsentschädigung vermissen ließ. Die Kläger konnten nicht nachvollziehen, wie die Höhe dieser Entschädigung genau ermittelt wurde.
Das Landgericht Karlsruhe teilte diese Auffassung und entschied, dass bestimmte Formulierungen im betroffenen Darlehensvertrag irreführend seien. Die Volksbank berechnete die Höhe laut des Vertrags in Abhängigkeit zur "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens", was den Eindruck erwecken konnte, dass der Zinsschaden auf Basis der gesamten vertraglichen Laufzeit berechnet würde. Tatsächlich wurde jedoch nur bis zur Obergrenze von 10 Jahren (gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) berechnet, was aus den vertraglichen Formulierungen nicht eindeutig hervorging.
Zahlreiche Musterverträge betroffen - Kunden können Entschädigung zurückverlangen
Es handelt sich hier um keinen Einzelfall. Ähnliche Formulierungen finden sich in vielen Verträgen unterschiedlicher Volksbanken. Personen, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten dringend ihre Verträge prüfen oder von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Auch in Verträgen anderer Banken finden sich immer wieder unrechtmäßige Erklärungen.
Für Laien ist es in den meisten Fällen nur schwer möglich, entsprechende Fehler in den Kreditverträgen zu erkennen. Daher ist es ratsam, bei bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung, den Vertrag von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen.