Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Volksbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Okt 2023

Landgericht Karlsruhe stärkt Verbraucherschutz: Urteil zu Gunsten des Klägers in Vorfälligkeitsentschädigungsfall

Das Landgericht Karlsruhe hat zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Volksbank pur eG muss über 7000 Euro zurückzahlen. Das Urteil, datiert auf den 6. September 2023 unter dem Aktenzeichen 2 O 129/23, ist mittlerweile rechtskräftig.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein Vertrag für ein Immobiliendarlehen, der 2019 zwischen dem Kläger und der Volksbank abgeschlossen wurde. Die Kläger verkauften 2020 ihre Immobilie vorzeitig und wurden daraufhin von der Volksbank mit einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 7.234,41 Euro konfrontiert, welche die Kläger später an die Volksbank ausbezahlten.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken von Kreditnehmern bei vorzeitiger Kreditrückzahlung verlangen. Sie dient dazu, den entgangenen Zinsgewinn der Bank auszugleichen. Die Höhe hängt in der Regel von Zinssatz, Restlaufzeit und vorzeitigem Rückzahlungsbetrag ab.

Die Wendung in diesem Fall erfolgte, als die Kläger die bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückforderten. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass der ursprüngliche Darlehensvertrag entscheidende Informationen zur Berechnungsgrundlage der Vorfälligkeitsentschädigung vermissen ließ. Die Kläger konnten nicht nachvollziehen, wie die Höhe dieser Entschädigung genau ermittelt wurde.

Das Landgericht Karlsruhe teilte diese Auffassung und entschied, dass bestimmte Formulierungen im betroffenen Darlehensvertrag irreführend seien. Die Volksbank berechnete die Höhe laut des Vertrags in Abhängigkeit zur "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens", was den Eindruck erwecken konnte, dass der Zinsschaden auf Basis der gesamten vertraglichen Laufzeit berechnet würde. Tatsächlich wurde jedoch nur bis zur Obergrenze von 10 Jahren (gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) berechnet, was aus den vertraglichen Formulierungen nicht eindeutig hervorging.

Zahlreiche Musterverträge betroffen - Kunden können Entschädigung zurückverlangen

Es handelt sich hier um keinen Einzelfall. Ähnliche Formulierungen finden sich in vielen Verträgen unterschiedlicher Volksbanken. Personen, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten dringend ihre Verträge prüfen oder von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Auch in Verträgen anderer Banken finden sich immer wieder unrechtmäßige Erklärungen.

Für Laien ist es in den meisten Fällen nur schwer möglich, entsprechende Fehler in den Kreditverträgen zu erkennen. Daher ist es ratsam, bei bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung, den Vertrag von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen.

Links

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 9 und 7?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close