Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

BGH-Kehrtwende: Widerruf vieler Leasing- und Kreditverträge doch möglich

Jan 2021

Auch nach abgelaufener Widerrufsfrist

Fast alle deutschen Banken, gleich ob sie eine Autofinanzierung oder Darlehen anbieten, verwenden in ihrer Widerrufsbelehrung einen Passus, der fehlerhaft ist. Diese vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertretene Rechtsauffassung (wir berichteten) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in zwei Urteilen (U. v. 27.10.2020 – Az. XI ZR 498/19 und U. v. 10.11.2020 – Az. XI ZR 426/19) bestätigt und damit seine jahrelange Rechtsprechung aufgegeben.

Für viele Darlehensnehmer und Leasingnehmer ist das eine gute Neuigkeit. Denn die fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass der Vertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden kann – selbst, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist ansonsten abgelaufen wäre. Im Wesentlichen müssen die Vertragsparteien dann alles, was sie bislang aneinander geleistet haben, zurückerstatten. Für Darlehensnehmer lohnt sich das besonders, wenn sie noch einen Vertrag mit hohen Sollzinsen abgeschlossen haben. Aber auch viele Leasingnehmer, die überhöhte Leasingraten gezahlt haben, können das geleaste Fahrzeug zurückgeben und die Raten zurückfordern. Von dem Urteil kann auch profitieren, wer einen Pkw gekauft hat und diesen gleichzeitig mit einem Darlehen finanziert hat. Denn nicht nur das Darlehen, sondern auch der Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt – das heißt, das Fahrzeug kann zurückgegeben werden.

Eine Voraussetzung, auf die es dabei ankommt, ist aber, dass die Bank nicht bloß die vom Gesetzgeber entworfene Musterwiderrufsbelehrung verwendet hat, sondern – wenn auch nur kleinste – Veränderungen daran vorgenommen hat.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob das bei Ihrem Vertrag der Fall ist und ob sich ein Widerruf in Ihrer individuellen Situation lohnt.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 6 plus 7.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close