Widerspruch von Lebensversicherungen
Mai 2016
Oftmals kommt noch weniger heraus als man denkt...
Die aktuell niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten sind schuld. Schuld daran, dass die Versicherungsunternehmen nicht mehr genug Kapital erwirtschaften, um die bestehenden Lebensversicherungsverträge adäquat mit Zinsen und Überschussanteilen zu versehen. Einst bei Vertragsabschluss versprochene Garantien können nicht mehr erfüllt werden.
Dies führt dazu, dass Kunden immer weniger Ablaufleistungen erhalten, noch weniger, als man selber oft hochrechnet. Vor Ablauf der Ansparlaufzeit zu kündigen scheint jedoch auch wenig rentabel zu sein, da man bei Kündigung nur den Rückkaufswert ausbezahlt bekommt. Dieser ist grundsätzlich noch geringer als der Auszahlbetrag, wenn man bis zum bitteren Ende "durchspart".
Der Joker kann der Widerruf sein. Wir sprechen von "Können", nicht von einer Garantie. Denn jeder Vertrag bedarf der individuellen Prüfung, ob zum einen die Widerspruchsbelehrung überhaupt fehlerhaft war und wenn ja, ob es sich lohnt, dem Vertrag tatsächlich zu widersprechen. Denn eines muss dabei beachtet werden:
Lebensversicherungen, die bis zum 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, sind bei Auszahlung steuerfrei. Wird jedoch widersprochen, müssen Steuern, zumindest auf die angesparten Zinsen, bezahlt werden. Es bedarf als einer genauen Prüfung und einer professionellen Hochrechnung im Einzelfall. Kommen Sie damit zu unserem Team von LUTZ Rechtsanwälte. Neben Anwälten, die Experten im Versicherungsrecht sind, verfügen wir zusätzlich über einen Praktiker aus dem Versicherungsbereich. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns und informieren Sie einen Beratungstermin.
Vorab verweisen wir, vor dem Hintergrund vollständiger Informationen, auf nachstehenden Videolink und unsere Internetseite zum Thema Versicherungsrecht:
http://www.lebensversicherung-widerrufen.eu/
http://lutz-rae.de/versicherungsrecht.html