Ihre Anwälte für Erbrecht in Stuttgart
Das Erbrecht gewinnt in Deutschland immer größere Bedeutung. Zahlreiche kleinere und größere Vermögen, deren Grundstock in den Jahren des deutschen Wirtschaftswunders gelegt wurde, werden jetzt oder in absehbarer Zeit vererbt. Jedermann kann zwar ein Testament in privatschriftlicher Form allein errichten. Wenn aber die Verhältnisse nicht ganz einfach gelagert sind, empfiehlt es sich unbedingt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann es für die Erben aus vielerlei Gründen ein böses Erwachen geben. Nicht zuletzt sind auch die steuerlichen Auswirkungen einer Erbeinsetzung zu bedenken.
Ob bei der Planung des Nachlasses, der Unternehmensnachfolge, der steuerlichen Optimierung oder im akuten Erbfall – die Anwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte in Stuttgart ist Ihr kompetenter Partner für Beratung im Erbrecht. Die langjährige Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien und das fundierte Fachwissen aller in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, erbrechtliche Anliegen vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.
Vererben - So gelingt die Nachlassplanung
Beim Erbe geht es oft um Werte, die über ein ganzes Leben hinweg aufgebaut wurden. Eine fehlende Planung kann von hohen finanziellen Einbußen bis zu kräftezehrenden Erbstreitigkeiten schwerwiegende Folgen haben. Frühzeitige Vorsorge lassen sich viele dieser Probleme allerdings abschwächen oder gänzlich vermeiden. Erbrechtliche Fragen sind oftmals äußerst komplex sind und beinhalten eine Vielzahl an Chancen, aber auch Risiken. Daher ist es in der Regel sinnvoll, einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Rechtliche Unterstützung zu einem frühen Zeitpunkt kann Ihre Angehörigen stark entlasten. Sie stellen dabei sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen verteilt wird.
Nachteile der gesetzlichen Erbfolge
Wird keine Vorsorge, bspw. in Form eines Testaments getroffen, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt die Verteilung des Nachlasses. Basis hierfür sind u.a. die jeweiligen Verwandtschaftsgrade:
- 1. Ordnung: Ehegatten, Kinder, Enkel, Urenkel
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Nachkommen
- 3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tante, Cousin/Cousine und deren Nachkommen
- 4. Ordnung: Großonkel/-tante und deren Nachkommen
Die gesetzliche Erbfolge birgt jedoch eine Vielzahl an Nachteilen:
- Ungewollte Erben: Personen, die der Erblasser nicht berücksichtigen wollte, können erben.
- Erbstreitigkeiten: Konflikte und Streitigkeiten innerhalb der Familie sind möglich.
- Zersplitterung des Vermögens: Das Vermögen wird potentiell unter sehr vielen Erben aufgeteilt, was zu Wertminderung führen kann.
- Ungerechte Verteilung: Berücksichtigt nicht die individuellen Bedürfnisse der Erben.
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Wünschen des Erblassers entspricht, gibt es Alternativen. Die gängigste ist die Erstellung eines Testaments zur individuellen Vermögensverteilung nach eigenen Vorstellungen. Bindende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten sind zudem über einen Erbvertrag umsetzbar. Auch mit Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich eine gezielte Vorabverteilung des Vermögens realisieren. Die gesetzliche Erbfolge bietet eine generelle Regelung, die oft nicht den individuellen Wünschen und Anforderungen entspricht. Eine rechtzeitige und professionelle Planung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht kann für mehr Sicherheit sorgen und dabei helfen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Geltung kommen. Unsere Anwaltskanzlei in Stuttgart unterstützt Sie dabei, Ihre Nachlassplanung optimal zu gestalten. Weitere Informationen zu den Themen Erbfolge, Haftung beim Erbe, Auslandsvermögen und mehr finden Sie hier.
Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht in Stuttgart
In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte vertreten wir unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich in erbrechtlichen Angelegenheiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung & Umsetzung, sowie der Konfliktlösung, Durchsetzung von Ansprüchen und allen zusammenhängenden rechtlichen Fragen.
Dabei gehen wir stets auf Ihre Wünsche ein, nehmen uns viel Zeit und betreuen Sie persönlich und engagiert durch den gesamten Prozess.
Rückruf anfordern!
Testament - Erbe selbstbestimmt gestalten
Das Testament ist ein wesentliches Instrument, um die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Tod nach den eigenen Vorstellungen zu regeln. Durch ein Testament können Sie sicherstellen, dass Ihre Besitztümer an diejenigen Personen gehen, die Ihnen wirklich nahe stehen und denen Sie Ihr Erbe zukommen lassen möchten. Dazu bietet ein Testament Ihnen zusätzlichen Gestaltungsspielraum, um Ihren Nachlass neben Verwandten bspw. auch Freunden oder wohltätigen Organisationen zu hinterlassen. Rechtlich gilt das Testament als eine einseitige Verfügung von Todes wegen, welche sich jederzeit widerrufen oder ändern lässt. Um rechtlich wirksam zu sein, gelten verschiedene Anforderungen. Ein maschinell erstelltes Testament, welches der Erblasser lediglich handschriftlich unterschreibt, ist rechtlich bspw. nicht wirksam.
Unsere auf Erbrecht spezialisierten Anwälte in Stuttgart unterstützen Sie u.a. bei:
- Testamentseröffnung: Bei der Eröffnung eines Testaments durch das zuständige Nachlassgericht ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll, um sicherzustellen, dass keine Fehler gemacht und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
- Gestaltung nach eigenen Vorstellungen: Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, das Testament so zu gestalten, dass es Ihren Wünschen und Bedürfnissen vollständig entspricht. In den meisten Fällen gibt es zudem diverse Aspekte und Besonderheiten, die ohne anwaltliche Beratung meist ungeachtet bleiben.
- Klärung unklarer Formulierungen: Falls im Erbfall ein Testament gefunden wird, das unklare Formulierungen enthält, kann ein Anwalt helfen, ergänzende Informationen zu liefern und Missverständnisse zu vermeiden.
Erbvertrag
Im Gegensatz zum Testament, das jederzeit widerrufen werden kann, bietet ein Erbvertrag mehr Bindung und Verlässlichkeit. Er eignet sich besonders für Situationen, in denen alle Parteien klare und verbindliche Vereinbarungen treffen möchten.
Für Ehegatten: Berliner Testament
Diese Sonderform des Testaments wird von Ehegatten genutzt, um sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gemeinsame Regelungen für die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod des letzten Ehepartners festzulegen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Berliner Testament.
Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie dabei unterstützen, die für Ihre Situation passende Form der letztwilligen Verfügung zu finden und rechtlich korrekt zu verfassen. So können Sie das Risiko für zukünftige Streitigkeiten senken und sicherstellen, dass Ihr Vermögen genau nach Ihren Vorstellungen verteilt wird.
Steuern im Erbrecht
Im Erbrecht spielen steuerliche Aspekte eine bedeutende Rolle. Sowohl für Erbschaften als auch Schenkungen gelten steuerrechtliche Pflichten, derer es sorgfältiger Berücksichtigung bedarf.
Die Erbschaftssteuer wird in drei Steuerklassen eingeteilt, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der Höhe des Nachlasses richten. Jede Steuerklasse hat eigene Freibeträge, die zur steuerlichen Optimierung genutzt werden können. Beispielsweise müssen Kinder erst ab einem Erbe von 400.000 Euro Erbschaftssteuern zahlen.
Schenkungen müssen dem Finanzamt innerhalb einer dreimonatigen Frist gemeldet werden, gemäß § 30 ErbStG. Eine frühzeitige und genaue Meldung ist unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung kann helfen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Dies lässt sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen:
- Nutzung von Steuerfreibeträgen: Je näher der Erblasser und der Erbe verwandt sind, desto höher sind die Steuerfreibeträge, die bei der Berechnung der Erbschaftssteuer genutzt werden können.
- Schenkungen und Stiftungen: Durch rechtzeitige Schenkungen oder die Gründung von Stiftungen lassen sich Steuern sparen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch hier Schenkungssteuern anfallen können.
- Berliner Testament: Bestimmte Formen des Vermächtnisses, insbesondere im Berliner Testament, können die Steuerlast für die Erben reduzieren.
Instrumente zur Steueroptimierung bei Erbschaften
Die erbrechtlichen Instrumente, die das Gesetz zur Verfügung stellt, sind vielfältig. Möglich sind z.B. wechselbezügliche oder nicht wechselbezügliche Verfügungen zweier Erblasser, Vor- und Nacherbschaft mit befreitem oder nicht befreitem Vorerben, Erbeinsetzungen unter einer Bedingung, Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht, Bestimmung von Ersatzerben, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen, Testamentsvollstreckung zum Zwecke der Teilung des Nachlasses oder seiner Verwaltung auf bis zu 30 Jahre. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch an lebzeitige steuergünstige Vermögensübertragungen an Ihre Kinder und Enkelkinder denken.
Angesichts der vielen Gestaltungsmöglichkeiten zeigen wir Ihnen passende Lösung für ihre persönliche Situation auf.
Auch gehört zu unserem Tätigkeitsfeld die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Generalvollmachten.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Im Erbrecht spielt die Patientenverfügung eine wichtige Rolle, um im Voraus sicherzustellen, dass die eigene Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Durch eine Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in der Zukunft wünschen oder ablehnen, falls Sie diese Entscheidungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr selbst treffen können.
Diese Verfügung wird oft mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Ihnen nahestehende Person, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie diese nicht mehr persönlich äußern können.
Ärzte sind verpflichtet, ihre Diagnosen und Behandlungsschritte entsprechend der Vorgaben in Ihrer Patientenverfügung auszurichten, sofern diese auf die konkrete Situation anwendbar sind und keine begründeten Zweifel bestehen, dass Sie diese Anweisungen nicht mehr vertreten würden.
Enterbung und Pflichtteil
Im Rahmen eines Testaments ist es möglich, jemanden zu enterben. Nach deutschem Recht steht den nächsten Angehörigen jedoch ein sogenannter Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil sichert Kindern und anderen nahen Verwandten einen Mindestanspruch auf das Erbe, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und wird mindestens in Form eines Geldanspruchs ausgezahlt. Die Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche beträgt drei Jahre.
Adoptierte Kinder sind ebenso anspruchsberechtigt wie leibliche Kinder, jedoch gilt dies nicht für Stiefkinder. Sollte eine Schenkung vor dem Erbfall erfolgt sein, kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden, um sicherzustellen, dass die Pflichtteilsberechtigten ihren Anteil erhalten. Der Pflichtteil kann nur in bestimmten Ausnahmefällen und unter strengen gesetzlichen Vorgaben entzogen werden.
Pflichtteilsansprüche können insbesondere bei der Enterbung von Kindern im Rahmen eines Berliner Testaments zu Problemen führen. Dies ist der Fall, wenn die Erbmasse überwiegend aus einer Immobilie besteht, die möglicherweise verkauft werden muss, um den Pflichtteil auszuzahlen. In solchen Fällen können spezielle Vereinbarungen mit den Nachkommen getroffen werden. Eine anwaltliche Beratung ist ratsam, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und eine sinnvolle Übereinkunft zu finden.
Ansprechpartner: Ihre Spezialisten im Erbrecht
Andreas Lutz
Rechtsanwalt
Andreas Lutz hat vor seinem Studium an der Universität Tübingen eine Ausbildung zum Bankkaufmann in Stuttgart absolviert. Nach seinem Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart ist er seit 1999 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Gründer und Partner der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Rechtsanwalt Lutz ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und bei dem Evangelischen Reisedienst e.V. (ERD). Außerdem ist er Mitglied in der Netzwerkorganisation Business Network International (BNI).
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Erbrecht
- Erstellen von Testamenten und Beratung von Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung / Testamentsvollstrecker
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Teilungsversteigerungen
- Erbscheinverfahren
- Oldtimerrecht und Verkehrsrecht
- Beratung bei Oldtimerkauf, Kaufvertragsrecht
- Oldtimerrestauration
- Unfallabwicklung bei Oldtimern
- Import von OIdtimern
- Vermietung von Oldtimern
- Transport von Oldtimern
- Dieselskandal / Abgasskandal
- VW, SKODA, AUDI, SEAT, MERCEDES
- Rückabwicklung
- Gebraucht- und Neuwagen
- Bankenrecht / Kapitalmarktrecht
- Kreditvertragsrecht (Darlehen, Verbraucherkredit, Baufinanzierung)
- Kündigung und Widerruf von Darlehen
- Kreditsicherung (Grundschuld und Hypothek)
- Bürgschaft
- Fahrzeugfinanzierung und Fahrzeugleasing
- Bankvertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft
- Prospektrecht und Prospekthaftung, Grauer Kapitalmarkt, Anlageberatung und Anlagevermittlung
- Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Maklerrecht
Carmen Roos
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin (RAK Stuttgart)
Carmen Roos hat in Konstanz und Tübingen studiert und ihr Referendariat am Landgericht Stuttgart absolviert. Seit 2005 ist sie als Rechtsanwältin tätig und seitdem mit Rechtsanwalt Andreas Lutz geschäftlich verbunden. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht sowie ausgebildete Mediatorin (RAK Stuttgart). Außerdem hat sie den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Rechtsanwältin Roos ist u.a. Mitglied im Deutschen und Stuttgarter Anwaltsverein, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV).
Tätigkeitsschwerpunkte
- Eherecht / Familienrecht
- Trennung und Scheidung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt)
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Internationales Scheidungsrecht
- Adoptionsrecht
- Gewaltschutzverfahren
- Mediation
- Freiwilligkeit , Verschwiegenheit und Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Ergebnisoffenheit, Allparteilichkeit des Mediators
- Familienmediation in Fällen von Trennung und Scheidung (Trennungs- und Scheidungsmediation) sowie Mediation in anderen familiären Auseinandersetzungen
- Mediation im Erbrecht (vorwegnehmend zu Lebzeiten des Erblassers oder auch im Erbfall unter den Erben)
- Wirtschaftsmediation im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich (Betriebsrat)
- Schulmediation
- Erbrecht
- Erstellen von Testamenten und Beratung von Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung / Testamentsvollstrecker
- Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Teilungsversteigerungen
- Erbscheinverfahren
Erben
Wenn ein Erbfall eintritt, kann es für viele Menschen herausfordernd sein, in dieser emotional belastenden Zeit Ruhe zu bewahren und sich rechtzeitig um die notwendigen Schritte für die Regelung des Nachlasses zu kümmern. Viele Betroffene empfinden die Phase nach dem Tod eines Angehörigen als sehr stressig und äußerst kräftezehrend. Wird die Erbmasse auf mehrere Personen verteilt, entsteht zusätzliches Konfliktpotential – die resultierenden Erbauseinandersetzungen können sich zum Teil über mehrere Jahre erstrecken und die Beziehungen der Beteiligten negativ prägen. Hier kann es für alle Beteiligten von Vorteil sein, einen auf Mediation und Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der einen strukturierten Rahmen für die Verhandlungen und die Gestaltung des Nachlasses bietet.
Akuter Erbfall: Was ist zu tun?
Unmittelbare Schritte:
- Ausstellung des Totenscheins: Ein Arzt muss den Totenschein ausstellen, falls der Angehörige nicht in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtungen verstorben ist.
- Informieren der nahen Angehörigen: Die engsten Familienmitglieder sollten sofort benachrichtigt werden.
- Testament einreichen: Falls ein Testament auffindbar ist, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Die Unterlassung dieser Pflicht kann strafbar sein.
- Bestattung organisieren: Die Bestattung des Verstorbenen muss geplant und organisiert werden.
- Versicherungen benachrichtigen: Es ist wichtig, Versicherungen wie Lebens- und Unfallversicherungen sofort zu informieren, da teilweise Fristen von nur 24 Stunden nach dem Todesfall bestehen. Bei Nichteinhaltung kann es zur Leistungsverweigerung durch die Versicherung kommen.
Schritte in den folgenden Tagen:
- Sterbeurkunde beantragen: Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen beantragt werden.
- Erbschein beantragen: Ein Erbschein ist notwendig, um das Erbe anzutreten, sei es allein oder als Teil einer Erbengemeinschaft. Erben können durch gesetzliche Erbfolge oder Testament auch ohne Erbschein erben, aber der Erbschein dient als offizieller Erbnachweis.
- Verträge kündigen oder ummelden: Verträge wie Mietverträge sollten entweder gekündigt oder umgemeldet werden, um unnötige Kosten und Verpflichtungen zu vermeiden.
Erbstreit, Erbauseinandersetzung & Mediation im Erbrecht
Wenn es mehr als einen Erben gibt, sei es durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge, entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft birgt ein hohes Konfliktpotential und oft komplizierte Umstände, die die Beilegung von Streitigkeiten erschweren können.
Die Komplexität ergibt sich u.a. daraus, dass jeder Erbe nur einen Bruchteil des Gesamterbes besitzt, und Entscheidungen daher nur einstimmig als Gemeinschaft getroffen werden können. Selbst Miterben mit einem geringen Anteil können dadurch blockieren. In manchen Verwaltungsfragen sind zwar Mehrheitsentscheidungen möglich, doch insbesondere bei vererbten Immobilien können dennoch diverse, Auseinandersetzungen, sowie Pattsituationen entstehen.
Eine Möglichkeit, sich einer Erbengemeinschaft zu entziehen, ist die Ausschlagung des Erbes. Damit verzichtet der Erbe auf alle Ansprüche am Nachlass. Da Pflichtteilsansprüche hier nur unter bestimmten Bedingungen bestehen, können Miterben auch Lösungen einer Ausschlagung des Erbes gegen eine Abfindung verfolgen. Auch dies ist jedoch nur unter bestimmten Umständen, sowie der Einhaltung geltender Fristen möglich.
Erbstreitigkeiten lassen sich am besten durch frühzeitige Vorsorge vermeiden, beispielsweise durch ein unmissverständliches Testament. Ist eine einvernehmliche Lösung der Nachlassansprüche aufgrund von Konflikten in der Erbengemeinschaft unwahrscheinlich, kann eine Mediation durch einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt hilfreich sein. So können Erben oft kräftezehrende Gerichtsverfahren vermeiden.
Wer trägt die Kosten bei einem Erbstreit?
Auch im Erbrecht gilt: Wer den Prozess verliert muss die entstandenen Kosten tragen. Das gilt auch für die Anwaltskosten der Gegenseite, Gerichtskosten und ggf. weitere, vom konkreten Fall abhängige Kosten. Aufgrund der oft hohen finanziellen Belastung ist eine einvernehmliche Beilegung des Erbstreits in den meisten Fällen vorzuziehen.
Die entsprechende Planung schon vor dem Erbfall, sowie beratende Unterstützung durch einen in erbrechtlichen Themen erfahrenen Rechtsanwalt können helfen, die richtige Grundlage für eine vorteilhafte Konfliktlösung zu schaffen.
Was macht ein Anwalt für Erbrecht?
Von der Testamentsplanung bis zum akuten Erbfall - Ein Anwalt für Erbrecht steht Ihnen bei der Planung, Abwicklung, sowie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Konfliktlösung zur Seite.
Als Anwälte für Erbrecht in Stuttgart unterstützen wir Sie dabei, Ihren Nachlass gemäß Ihrer Vorstellungen zu gestalten. Eine umfassende Vorsorge hilft Ihnen, potenzielle Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden und Wertverluste zu minimieren. Ohne eine durchdachte Nachlassregelung kann es schnell zu Streitigkeiten und unerwünschten finanziellen Einbußen kommen, die das Erbe erheblich belasten können.
Das Erbrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Die diversen Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und rechtssicher zu nutzen, ist für Laien kaum möglich. Unsere auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte in Stuttgart kennen die rechtlichen Fallstricke und wissen, wie man diese umgeht. Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Nachlassgestaltung und helfen Ihnen dabei, die für Ihre Situation besten Entscheidungen zu treffen.
Als Anwälte für Erbrecht in Stuttgart unterstützen wir Sie u.a. bei:
- Nachlassplanung: Testament, Erbvertrag, Schenkungen ...
- Unternehmensnachfolge: Gestaltung sowie Nachfolgeregelungen mit Gesellschaften und Stiftungen
- Steueroptimierung: Beratung zu & Umsetzung von Strategien, Lösungen zur Erhaltung des Erbvermögens
- Erbfall: Unterstützung bei der Abwicklung, einschließlich Beantragung von Erbscheinen und Vertretung in Erbscheinsverfahren
- Erbengemeinschaft: Beratung und Vertretung von Miterben bei Konflikten, Mediation oder Gerichtsverfahren
- Pflichtteil: Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Strategien zur Enterbung und Pflichtteilsreduzierung
- Konfliktlösung: Prüfung, Widerruf, Anfechtung und Verteidigung von Testamenten und weiteren Erbstreitigkeiten
Bei LUTZ Rechtsanwälte finden Sie zudem nicht nur Experten im Erbrecht, sondern erhalten auch kompetente Beratung & Unterstützung in diversen verwandten Rechtsgebieten.