Bekomme ich trotzdem mein Gehalt, wenn ich unter Quarantäne stehe?
Der Arbeitgeber muss bei einer Quarantäne-Anordnung 6 Wochen den Lohn fortzahlen (gem. § 56 Infektionsschutzgesetz besteht insoweit dann ein Erstattungsanspruch gegenüber der zust. Behörde). Ab Woche 7 erhält der Arbeitnehmer sodann Krankengeld von der Krankenkasse.
Ihre Rechte während der Corona-Krise
Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie.