Darf ich zu Hause bleiben, wenn ich meine Kinder sonst nicht betreuen kann?
Zuhausebleiben des Arbeitnehmers zur Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von KiTa/Schule aufgrund des Coronavirus ist jedenfalls für eine kurze Zeitspanne und wenn keine andere Betreuung organisiert werden kann, rechtmäßig (§ 616 BGB keine Gefahr für Lohnanspruch, wenn nicht durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen). Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber jedoch sofort informieren; insoweit sollte auf jeden Fall das Gespräch gesucht und alternative Lösungsmöglichkeiten (Home-Office, Abbau von Überstunden o.ä.) gesucht werden.
Ihre Rechte während der Corona-Krise
Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie.