Darf mein Arbeitgeber mich auf Dienstreise in ein Risikogebiet schicken?
Falls Ihr Arbeitgeber Sie auf Dienstreise in eines der besonders stark von dem Coronavirus befallenen Gebiete sendet, sollten Sie noch einmal abklären ob die Reise wirklich nötig ist. Es herrscht generell zwar eine Arbeitspflicht, die sie auch dazu verpflichtet, entsprechende Dienstreisen anzutreten, aufgrund der momentanen Lage ist die Rechtslage allerdings nicht mehr eindeutig. In gewissen Gebieten wurde von dem Auswärtigen Amt bereits eine Reisewarnung ausgesprochen - Dienstreisen in solche Regionen können verweigert werden. § 275 Abs. 3 BGB besagt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistungen nicht erbringen müssen, wenn diese mit erheblichen Gefahren für ihre Gesundheit in Verbindung stehen.
Ihr Recht auf Vergütung bleibt übrigens bestehen, auch wenn Ihnen keine alternative Arbeitsleistung zugewiesen wurde.
Ihre Rechte während der Corona-Krise
Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie.