Darf mich mein Arbeitgeber wegen Corona nach Hause schicken?
Arbeitgeber in Deutschland sind dazu verpflichtet, die Angestellten auch zu beschäftigen, solange diese dazu fähig sind, ihre Arbeit auszuüben. Zwangsurlaub mit weiteren Gehaltszahlungen ist auch während der Ausbreitung des Coronavirus nicht erlaubt. Alternativ können Arbeitgeber, sofern die auszuführende Tätigkeit dies zulässt, ihre Mitarbeiter im Homeoffice beschäftigen.
Wenn Ihr Arbeitgeber entscheidet, den Betrieb temporär zu schließen, muss er Ihnen dennoch das Entgeld zahlen. In einer solchen Situation dürfen Arbeitgeber allerdings die Überstundenkonten ihrer Angestellten nicht abbauen.
Ihre Rechte während der Corona-Krise
Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie.