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Testamentsberatung für Erblasser & Erben

Wer soll später das Vermögen erben? Sich darüber rechtzeitig Gedanken zu machen und ein Testament zu verfassen, ist  sinnvoller als sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen.

Eine fundierte Beratung zu Ihrem Testament hilft Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden, Ihr Vermögen zu schützen, und Konflikten unter den Erben zu verhindern. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Nachlass in Ihrem Sinne und ohne unnötige Auseinandersetzungen weitergeben.

Wir sorgen dafür, dass Sie die rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, um Ihren letzten Willen zu realisieren. Als Experten im Erbrecht sind wir nicht nur bei der Testamentsberatung für Sie da, sondern unterstützen Sie auch bei allen zusammenhängenden Rechtsfragen.

Die wichtigsten Aspekte, die bei der Erstellung eines Testaments zu berücksichtigen sind, haben wir hier als ersten Überblick für Sie zusammengestellt. Sprechen Sie uns bei konkreten Fragen gerne an!

Brauche ich ein Testament?

Ob man ein Testament erstellt oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Doch wer keinen letzten Willen schriftlich festhält, muss sich auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Diese entspricht jedoch oft nicht den eigenen Vorstellungen und kann unerwartete Nachteile, wie steuerliche Belastungen, mit sich bringen. Ein Testament bietet die Möglichkeit, die Verteilung des Vermögens nach eigenen Wünschen zu gestalten. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Krankheit oder andere Umstände es erschweren, den letzten Willen festzuhalten.

Um Streit, Versorgungslücken und Steuernachteile zu vermeiden, ist bei bestimmten Familienkonstellationen ein Testament unverzichtbar.

Ein Testament empfiehlt sich z.B. wenn Sie...

  • Kinder aus erster Ehe oder nichteheliche Kinder haben.
  • Vorsorge für ein behindertes oder minderjähriges Kind treffen möchten.
  • verhindern möchten, dass der Nachlass an Schwiegerkinder fällt.
  • nicht verheiratet sind oder keine Kinder haben.
  • verwitwet oder geschieden sind.
  • in einer Partnerschaft ohne Trauschein leben.
  • sich bei einem Familienmitglied für besondere Leistungen erkenntlich zeigen möchten.
  • ausländische Staatsangehörigkeit haben.
  • Vermögen im Ausland haben.
  • Ihren Nachlass oder Teile davon gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen lassen möchten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Jede testierfähige Person hat das Recht ein Testament zu verfassen und damit die gesetzliche Erbfolge zu ändern.

  • Handschriftliches Testament: Muss vom Testierenden eigenhändig verfasst, unterschrieben und mit Datum versehen sein.
  • Notarielles Testament: Wird durch einen Notar erstellt und beglaubigt.
  • Anforderungen: Für handschriftlich verfasste Testamente gelten bestimmte Anforderungen, werden diese nicht befolgt, ist das Testament u.U. unwirksam.
  • Testament ändern oder widerrufen: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Bei Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten gelten strengere Regeln.
  • Verwahrung: Ihr verfasstes Testament sollten Sie zur sicheren Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Wenn Sie das Testament eines Verstorbenen gefunden haben, müssen Sie dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Unterlassen dieser Pflicht oder Fälschung des Testaments stehen unter Strafe.
  • Beratung & Prüfung: Ein Anwalt kann einen rechtssicheren Entwurf für ein Testament nach Ihren Vorstellungen erstellen. Wenn ein gefundenes Testament unklare oder widersprüchliche Aussagen enthält, kann ein Anwalt hier ergänzende Erklärungen für das Nachlassgerichtes anhängen.

Testament: Beratung durch Ihre Experten im Erbrecht!

Wir unterstützen Sie kompetent und engagiert bei der Erstellung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und ähnlichen Verfügungen. Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur rechtssicheren Formulierung Ihres letzten Willens.

Dabei nehmen wir uns die nötige Zeit, um Ihre Fragen umfassend zu klären und sicherzustellen, dass Ihr Testament genau Ihren Vorstellungen entspricht. 

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Was ist die Summe aus 1 und 3?

Was kann man im Testament anordnen?

Durch die Testierfreiheit hat der Erblasser freie Hand, was er in seinem Testament anordnet. So kann er beispielsweise bestimmen, ob er:

  • eine oder mehrerer Personen als Erben einsetzt.
  • einzelne Personen enterbt.
  • eine Person als Vorerben zeitlich befristet einsetzt.
  • einzelne Gegenstände vermacht.
  • Auflagen für den Erben oder Vermächtnisnehmer festlegt.
  • eine Testamentsvollstreckung einsetzt.
  • einen Ersatzerben bestimmt.
  • familienrechtliche Anordnungen für minderjährige Kinder trifft.

Testament richtig verfassen

Beim Verfassen des Testaments ist es wichtig, auf einige Details zu achten. Fehler können u.U. dazu führen, dass sich der mühsam erstellte letzte Wille sich im Erbfall als ungültig herausstellt und stattdessen die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

Für handschriftliche Testamente gelten folgende Anforderungen:

  • Klare Formulierungen
  • Lesbare Schrift
  • Das gesamte Testament ist handschriftlich zu erstellen
  • Angabe von Ort und Datum, wann es errichtet wurde
  • Eigenhändige Unterzeichnung (Vor- und Familienname)
  • Änderungen sind erneut zu unterzeichnen
  • Testierwille muss ganz klar erkennbar sein
  • Der Testierende muss testierfähig sein

Testament: Vorteile der Beratung beim Anwalt

Ein Testament kann grundsätzlich ohne die Mitwirkung eines Rechtsanwalts oder Notars erstellt werden. Allerdings birgt dies erhebliche Risiken: Selbst wenn Testierende überzeugt sind, alle Regelungen klar formuliert zu haben, kann die rechtliche Auslegung des Testaments deutlich komplexer sein als erwartet. Fehler oder Unklarheiten im eigenständig verfassten Testament gehören zu den häufigsten Ursachen für Missverständnisse und Konflikte unter den Erben. Eine fachkundige Testamentsberatung durch einen Rechtsanwalt kann helfen, solche Unsicherheiten zu vermeiden.

Ein Rechtsanwalt kann nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerlichen Aspekte eines Testaments berücksichtigen und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem steht er als direkter Ansprechpartner für alle weiteren erbrechtlichen Fragen zur Verfügung. Zwar ist es notwendig, das Testament handschriftlich zu verfassen, doch kann der Anwalt einen Entwurf erstellen, der Ihnen als Grundlage für ein rechtssicheres Testament dient. Dabei wird auch erörtert, ob eine zusätzliche notarielle Beurkundung sinnvoll ist, um die Wirksamkeit des Testaments weiter abzusichern.

Besonders bei Grundbesitz im Nachlass ist ein Erbschein erforderlich. Auch hierbei kann der Rechtsanwalt unterstützen und dafür sorgen, dass alle erforderlichen Schritte reibungslos ablaufen. Ein weiterer Vorteil der anwaltlichen Beratung ist die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, sodass die Kosten der Beratung vorab transparent und verhandelbar sind. So profitieren Sie von einer maßgeschneiderten und rechtssicheren Nachlassplanung.

Testamentsberatung: Unsere Leistungen für Sie

  • Rechtssichere Entwürfe für Ihr Testament: Wir ermitteln Ihre Ziele und beraten umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Entwurf zur Erstellung Ihres handschriftlichen Testaments, der alle rechtlichen Aspekte & Optimierungschancen berücksichtigt.
  • Prüfung: bestehender Testamente, Vermächtnisse etc. Sie erhalten Klarheit zur rechtlichen Gültigkeit, sowie Optimierungschancen entsprechender Verfügungen.
  • Enterbung & Pflichtteilsreduzierung: Beratung zu den möglichen Strategien, zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteillsreduktionen, Pflichtteilsansprüchen & der Enterbung allgemein.
  • Steuerliche Optimierung: Testamentsberatung mit speziellem Fokus auf steuerliche Aspekte wie die Reduktion der Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer. Wir entwickeln individuelle Lösungen zur Bewahrung Ihres Vermögens.
  • Testament anfechten: Umfassende Beratung & Unterstützung bei der Konfliktlösung rund um Testamente & ähnliche Verfügungen.
  • Prüfung & Ergänzungen im Erbfall: Wenn Sie ein Testament aufgefunden haben, das missverständliche oder widersprüchliche Angaben enthält, können wir Hinweise und Klarstellungen zur rechtlichen Interpretation des Nachlassgerichtes anhängen.
  • Umfassende Rechtsauskunft im Erbrecht: Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner bei allen zusammenhängenden Rechtsfragen.

Welche Arten von Testamenten & letztwilligen Verfügungen gibt es?

Einzeltestament

Das Einzeltestament ist die Grundform des Testaments, bei der eine Person ihren letzten Willen für den Todesfall festlegt. Es ist gemäß § 1937 BGB rechtlich verankert und kann jederzeit vom Verfasser widerrufen oder geändert werden. Da es nicht bindend ist, bietet es Flexibilität für künftige Anpassungen.

Gemeinschaftliches Ehegattentestament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament ist eine besondere Form des Testaments, die nur verheirateten Paaren zur Verfügung steht. Es kann auch bindend sein, was bedeutet, dass spätere Änderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Eine beliebte Form ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern erben. Das "Berliner Testament" bringt jedoch auch einige steuerliche Besonderheiten mit sich, die zu beachten sind.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag kann auch zwischen Lebenspartnern ohne Ehe geschlossen werden und ist in der Regel stärker bindend als ein Ehegattentestament. Zur Erstellung ist ein Notar erforderlich. Der Erbvertrag schließt ein Testament nicht zwingend aus, sondern kann zusätzlich abgeschlossen werden. Er bietet die Möglichkeit, auch Pflichten zu Lebzeiten festzulegen und ist besonders sinnvoll, wenn mehr als zwei Parteien beteiligt sind, etwa bei Verzicht auf Pflichtteile im Zusammenhang mit einer Einigung.

Behinderten-/Bedürftigentestament

Ein Behinderten- oder Bedürftigentestament wird erstellt, um das Erbe für behinderte oder bedürftige Angehörige so zu regeln, dass diese abgesichert sind, ohne dass staatliche Leistungen wie Sozialhilfe gekürzt werden. Durch spezielle Regelungen wird das Erbe in Form eines sogenannten „Vermächtnisses“ oder durch einen Testamentsvollstrecker verwaltet. Ziel ist meist, den Zugriff des Sozialamts auf den Nachlass zu vermeiden und bedürftige Erben, wie auch Erben mit Behinderung zu schützen.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer und Selbstständige wichtig, um den Fortbestand des Unternehmens nach dem eigenen Tod sicherzustellen. So können Erblasser die Verteilung des Privatvermögens von der Zukunft des Unternehmens trennen und bspw. verhindern, das das Unternehmsvermögen auf viele Erben aufgeteilt wird.  Es regelt die Nachfolge im Unternehmen und kann auch Vorkehrungen treffen, um Steuerbelastungen zu minimieren. Da das Gesellschaftsrecht in Deutschland Vorrang vor dem Erbrecht hat, ist es erforderlich, das Unternehmertestament an bestehenden Gesellschaftsverträgen auszurichten.

Patchworktestament

Das Patchworktestament richtet sich an Familien, die aus mehreren Ehen oder Lebensgemeinschaften stammen und in denen es Kinder aus unterschiedlichen Partnerschaften gibt. Hier ist es besonders wichtig, dass der Nachlass gerecht und transparent verteilt wird, um Streitigkeiten zu vermeiden. Das Patchworktestament kann auf Pflichtteilsansprüche eingehen und bestimmen, wie das Erbe unter den verschiedenen Kindern und Partnern aufgeteilt wird.

Geschiedenentestament

Ein Geschiedenentestament wird nach einer Scheidung erstellt oder angepasst, um sicherzustellen, dass der Ex-Partner nicht am Erbe beteiligt wird und die Vermögenswerte stattdessen an die Kinder oder andere gewünschte Erben gehen. Es ist wichtig, nach einer Scheidung das bestehende Testament zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, um ungewollte Rechtsfolgen zu vermeiden. Wenn Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament verfasst haben, gelten zusätzliche Anforderungen, um dieses zu widerrufen.

Testamentsvollstreckung

Das Testament kann noch so perfekt formuliert sein: Streit unter den Miterben kann es immer geben. Um den zu vermeiden, hat der Erblasser die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der den Nachlass nach dem Tod des Erblassers verwaltet und abwickelt.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Professionelle Unterstützung durch einen Testamentsvollstrecker ist Gold wert: Er berät die Erben und entlastet sie, indem er die zeitaufwendige und komplexe Nachlassabwicklung übernimmt. Seine Aufgaben sind umfangreich wie vielschichtig.

Ein Testamentvollstrecker

  • sichert den Nachlass
  • erstellt ein Nachlassverzeichnis (§ 2215 BGB)
  • sichtet sämtliche Unterlagen
  • löst Wohnungen auf
  • klärt bestehende private und geschäftliche Vertragsbeziehungen
  • bezahlt Rechnungen
  • erfüllt Auflagen und Vermächtnisse (§ 2303 BGB)
  • nimmt Kündigungen vor
  • schreibt Konten- und Grundstücke um
  • bringt Haustiere unter
  • überwacht alle Fristen
  • gibt die Erbschaftsteuererklärung ab

Hinweis: In manchen Fällen ist es ratsam, wenn der Erblasser dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses über einen längeren Zeitraum überträgt. Das gilt beispielsweise dann, wenn er verhindern möchte, dass die Erben wertvolle Immobilien vorschnell verkaufen oder das gesunde Familienunternehmen zerschlagen.

Anforderungen an den Testamentsvollstrecker

Am Testamentsvollstrecker hängt der Erfolg der Testamentsvollstreckung. Neben der fachlichen Kompetenz muss er sorgfältig, entscheidungs- und durchsetzungsfähig sein. Daneben ist ein hohes Maß an Unabhängigkeit gefragt. Der Testamentsvollstrecker muss oftmals zwischen verfeindeten Erben vermitteln – das erfordert persönliche und sachliche Distanz.

Arten der Testamentsvollstreckung

  • Abwicklungstestamentsvollstreckung (§ 2303 BGB): Wenn der Testierende eine gesicherte, gerechte Verteilung des Nachlasses sicherstellen will, dann ordnet er diese Art der Testamentsvollstreckung an. Der Testamentsvollstrecker wird nach den Vorgaben des Erblassers tätig und der Erbe kann ihm keine Weisungen erteilen.
  • Verwaltungstestamentsvollstreckung (§ 2209 BGB): Wenn der Erblasser seinen Erben zwar die Erträge der Erbschaft zukommen lassen, ihnen aber gleichzeitig die Verfügungsbefugnis entziehen will, dann empfiehlt sich diese Art der Testamentvollstreckung. Auf diese Weise kann der Erblasser den Lebensunterhalt für Erben sichern, die nicht in der Lage sind, das Erbe wirtschaftlich zu verwalten.

Wenn Sie Fragen zum Thema Testamentvollstreckung haben und sich beraten lassen möchten: Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht einfach an. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Vermächtnis: Unterschiede zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer

Ein Vermächtnis ist eine besondere Anordnung im Testament, bei der eine bestimmte Person, der Vermächtnisnehmer, einen Anspruch auf bestimmte Vermögensgegenstände oder Rechte des Verstorbenen erhält. Dabei unterscheidet sich die Position des Vermächtnisnehmers wesentlich von der des Erben.

Während der Erbe als Rechtsnachfolger des Verstorbenen in dessen rechtliche Stellung eintritt und damit alle Rechte und Pflichten übernimmt, wird der Vermächtnisnehmer nicht automatisch Eigentümer der ihm zugewiesenen Vermögensgegenstände. Er hat lediglich einen Anspruch auf Herausgabe dieser Gegenstände gegenüber den Erben.

Die Erben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich und können nur gemeinsam über den gesamten Nachlass und die darin enthaltenen Vermögensgegenstände verfügen. Kein Erbe hat alleine einen Anspruch auf bestimmte Vermögensgegenstände, es sei denn, dies wurde durch ein sogenanntes Vorausvermächtnis bestimmt. In einem solchen Fall wird dem Erben ein bestimmter Gegenstand oder Betrag vor der Erbauseinandersetzung zugewiesen, ohne dass dies bei der Aufteilung des restlichen Nachlasses nach den Erbquoten berücksichtigt wird.

Ein Vermächtnisnehmer erhält also einen klar definierten Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder Rechte, hat aber keine weiteren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Nachlass. Er muss seinen Anspruch jedoch gegenüber den Erben geltend machen, die für die Übertragung der betreffenden Vermögensgegenstände verantwortlich sind.

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