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Fahrzeug

Bußgeldkatalog Abstand

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h 25 € - -
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h 25 € - -
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h mit Gefährdung 30 € - -
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h mit Sachbeschädigung 35 € - -
über 80 km/h und Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -
über 100 km/h und Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
über 100 km/h und Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
über 100 km/h und Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat
über 100 km/h und Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
über 100 km/h und Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate
über 130 km/h und Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
über 130 km/h und Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes 180 € 1 -
über 130 km/h und Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat
über 130 km/h und Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate
über 130 km/h und Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h mit Gefährdung 30 € - -
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h mit Sachbeschädigung 35 € - -
über 80 km/h und Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 -
über 80 km/h und Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 -
über 100 km/h und Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
über 100 km/h und Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
über 100 km/h und Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2 2 Monate
über 100 km/h und Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2 3 Monate
über 130 km/h und Abstand unter 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
über 130 km/h und Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes 180 € 1 -
über 130 km/h und Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat
über 130 km/h und Abstand unter 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate
über 130 km/h und Abstand unter 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate
über 100 km/h und Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2 1 Monat

Bußgeld bei zu wenig Abstand

Den Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht einzuhalten kann neben einem Bußgeld auch mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten bestraft werden. Da das Unfallrisiko bei höheren Geschwindigkeiten und geringeren Abständen zunimmt, fallen auch die Strafen für zu dichtes Auffahren dementsprechend härter aus, je schneller gefahren wurde und je geringer der Abstand war. 

Die Untergrenze bilden hier Verstöße, bei denen sich der Abstand zum Vorausfahrenden unter der Hälfte des halben Tachostandes hält. Die Bußgelder liegen generell zwischen 25 und 100 Euro je nach Tempo. Ab einer Geschwindigkeit von über 80 km/h wird der nicht eingehaltene Mindestabstand auch mit Punkten abgestraft. Zu Fahrverboten kommt es laut Bußgeldkatalog, wenn der Abstand bei mehr als Tempo 100 geringer als 3/10 des halben Tachowertes war.

Fahrer die so dicht auffahren, dass der Abstand weniger als ein zehntel des halben Tachostandes beträgt, müssen sich auf ein Bußgeld von bis zu 400 Euro gefasst machen. Dazu drohen bei einem solchen Verstoß Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Die einzelnen Bußgelder und Strafen für Abstandsverstöße können Sie dem obigen Katalog entnehmen.

Zu wenig Abstand auf der Autobahn

Die Strafen für zu dichtes Auffahren auf der Autobahn fallen härter aus, da aufgrund der hohen Geschwindigkeit auf Autobahnen auch ein erhöhtes Risiko besteht. Unfälle sind hier oft mit schweren Sach- und Personenschäden verbunden. Die Regeln zum Sicherheitsabstand sollen sollen präventiv gegen Verkehrsunfälle wirken. Dennoch gibt es auch auf Autobahnen zahlreiche Fahrer, die es besonders eilig haben und anderen Autos deswegen zu dicht auffahren. Wer den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält, kann allerdings schnell entlarvt werden, da die Polizei regelmäßig Abstandsmessungen durchführt.

Geschwindigkeitsüberschreitung Autobahn bei nasser Fahrbahn

Wie hoch ist allerdings der vorgeschriebene Sicherheitsabstand auf der Autobahn? Je nach Geschwindigkeit fällt dieser unterschiedlich hoch aus. Auf Autobahnen, sowie überall außerhalb geschlossener Ortschaften, sieht das Gesetz einen Abstand vor, der mindestens so groß ist, wie die in zwei Sekunden zurückgelegte Strecke. Das entspricht auch ungefähr dem halben Tachowert in Metern. Bei Tempo 120 km/h müsste der Sicherheitsabstand also mindestens 60 Meter betragen. Es muss davon ausgegangen werden können, dass bei einem plötzlichen Bremsen des Vorausfahrenden immer noch rechtzeitig gehalten werden kann. Verkehrsteilnehmer müssen hierfür zudem die Straßenlage mit beachten. Auf einer glatten Fahrbahn muss der Sicherheitsabstand entsprechend erhöht werden, um eine Kollision bei unerwartetem Bremsen zu vermeiden. 

So hoch muss der Sicherheitsabstand sein

Um schweren Unfällen vorzubeugen, schreibt die StVO allen Fahrern vor, je nach Geschwindigkeit einen Mindestabstand zum Vorausfahrenden einzuhalten. Diese werden so berechnet, dass im Notfall genug Platz ist, um bei einem schnellen Bremsen des anderen Fahrzeugs noch rechtzeitig zum Stehen kommen zu können. 

Dadurch ergibt sich, dass bei höheren Geschwindigkeiten auch ein entsprechend höherer Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. Innerorts sieht der Gesetzgeber beispielsweise einen Abstand von mindestens 15 Metern bei 50 km/h vor. Das entspricht etwa der Länge von drei Autos. Dies ist gleichzeitig die Distanz, die ein Fahrzeug während einer Sekunde bei Tempo 50 zurücklegt.

Außerorts wird jedoch die in zwei Sekunden gefahrene Strecke als Richtlinie genommen. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wären dies 50 Meter.

Es wird außerdem zwischen dem Mindestabstand nach vorne und dem Mindestabstand zu Seite unterschieden. Der Seitenabstand wird unter anderem bei Überholmanövern relevant; es sollte laut StVO stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern (innerhalb geschlossener Ortschaften) zu Fahrradfahrern, Elektrokleinstfahrzeugen und Fußgängern eingehalten werden. Außerorts müssen Fahrer zur Sicherheit mindestens zwei Meter Abstand zu den eben genannten Fahrzeugen halten. Auch beim Seitenabstand gilt: Je höher die Fahrtgeschwindigkeit, desto höher sollte der Abstand tendenziell ausfallen.

Der seitliche Mindestabstand zu Motorrädern (und anderen einspurigen Fahrzeugen) beträgt 1,5 Meter. Zu Pkw und Lkw müssen mindestens ein Meter Abstand gewährt werden. Besonders Acht geben müssen Fahrer bei haltenden Bussen - hier sind mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand vorgeschrieben.

Höherer Mindestabstand für LKWs

Aufgrund von dem höheren Gewicht von LKWs verlängert sich der Bremsweg bei diesen Fahrzeugen, weswegen sie auch einen größeren Mindestabstand einhalten müssen. Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen, müssen auf Autobahnen zum Beispiel mindestens 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden halten, solange sie schneller als 50 km/h fahren. Hält der LKW Fahrer sich nicht an diese Regelung, kann das auf der Autobahn 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kosten. 

Bei niedrigen Geschwindigkeiten sollten LKWs einen Abstand einhalten, der die Hälfte des aktuellen Tachowertes beträgt. Im Zweifel ist es sicherer, einen höheren Abstand einzuhalten. Es muss dem LKW - genau wie allen anderen Fahrzeugen auch - in jeder Verkehrslage möglich sein, noch rechtzeitig ohne einen Aufprall zum Stehen zu kommen, wenn der Vorausfahrende überraschend und heftig bremst. 

Abstandsverstöße in der Probezeit

Während der Probezeit gelten für Fahrer besonders strenge Regeln, um diese zu einer achtsamen Fahrweise zu bewegen. Unerfahrene Verkehrsteilnehmer sind aus verschiedenen Gründen vergleichsweise häufig in Unfälle verwickelt. Um dieses Risiko zu mindern können schon geringfügig wirkende Ordnungswidrigkeiten während der Probezeit harte Konsequenzen mit sich ziehen. 

Verstöße werden während der Probezeit in A-Verstöße und B-Verstöße eingeteilt. A-Verstöße sind hierbei schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten, die laut Bußgeldkatalog in jedem Fall mit einer verlängerten Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet werden. Abstandsvergehen werden als A-Verstöße eingeordnet, da ein Ignorieren des Mindestabstands schnell zu Unfällen führen kann. 

Wer also während der Probezeit den Sicherheitsabstand nicht einhält, kann mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen und muss zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. 

Einspruch gegen Bußgeldbescheid erheben

Wenn Ihnen ein Bußgeld wegen nicht eingehaltenem Abstand droht, können Sie dagegen Einspruch erheben. Denn: Auch den Behörden unterlaufen dann und wann Fehler. Diese müssen gar nicht allzu groß sein, um den Bußgeldbescheid nichtig zu machen. 

Schon allein bei der Messung können Fehler passieren, die es möglich machen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.

Auf Autobahnen werden Abstandsverstöße gerne mit der sog. Brückenabstandsmessung festgestellt. Der Name ergibt sich aus dem Umstand, dass die Geräte gerne auf Brücken angebracht werden. Damit die Messgeräte, auch Abstandsblitzer genannt, funktionieren, müssen sie nämlich relativ zur Fahrbahn erhöht aufgestellt werden (mind. 3 Meter für ordentliche Funktion). 

Wer unter einem solchen Gerät hindurch fährt und nicht genügend Abstand zum Vorausfahrenden einhält, bekommt etwas später ein Bußgeld und möglicherweise weitere Strafen angedroht. Doch das muss nicht unbedingt hingenommen werden - es besteht immer noch die Möglichkeit, Einspruch gegen den angeschuldigten Abstandsverstoß zu erheben. 

Ihre Chancen beim Einspruch

Aber lohnt es sich überhaupt, gegen den Vorwurf von nicht eingehaltenem Abstand Einspruch zu erheben um dadurch ein Bußgeld abzuwenden?

Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen noch zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Die Chancen für eine erfolgreiche Anfechtung stehen am besten, wenn Sie eine begründete Vermutung haben, dass bei Ihrem Bußgeldbescheid ein formaler oder technischer Fehler vorliegt. Um dies korrekt einzuschätzen empfiehlt es sich, den Bußgeldgescheid anwaltlich prüfen zu lassen. Unsere Anwälte sind auf das Verkehrsrecht spezialisiert und kennen die üblichen Fehler der Behörden. Zudem können wir Einsicht in die Messprotokolle fordern und so erfahrungsgemäß schnell erkennen, ob Messfehler vorliegen. Melden Sie sich bei uns, wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid gerne!

Lassen Sie sich beraten

Auch scheinbar richtige Bußgeldbescheide zum Thema Abstand enthalten häufig Fehler, wodurch sie sich leicht anfechten lassen.

Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen die StVO müssen erst hinreichende Beweise vorgelegt werden, bevor Sie belangt werden können. Wenn Sie von Ordnungshütern oder der Polizei befragt werden, bleiben Sie ruhig. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Behörden zu beantworten und können zu dem Sachverhalt schweigen. Das ist Ihr Recht und kann später auch nicht gegen Sie eingesetzt werden. 

Zu häufig werden anfechtbare Bußgeldbescheide aus Angst akzeptiert. Konsultieren Sie stattdessen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen, wie Sie am besten gegen angedrohte Bußgelder oder Strafen vorgehen können. 

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