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Fahrzeug

Bußgeldkatalog Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abbiegen ohne sich ordentlich einzuordnen 10 € - -
Abbiegen ohne sich ordentlich einzuordnen 10 € - -
Abbiegen ohne sich ordentlich einzuordnen mit Gefährdung 30 € - -
Abbiegen ohne sich ordentlich einzuordnen mit Sachbeschädigung 35 € - -
Abbiegen und Fahrzeug aus entgegen kommender Richtung nicht durchlassen 40 € - -
Abbiegen und Fahrzeug aus entgegen kommender Richtung nicht durchlassen mit Gefährdung 140 € 1 -
Abbiegen und Fahrzeug aus entgegen kommender Richtung nicht durchlassen mit Sachbeschädigung 170 € 1 -
Beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt, Wenden oder Zurücksetzen andere gefährdet 80 € 1 -
Andere durch Einfahren in Kreuzung/Einmündung bei stockendem Verkehr gefährdet 20 € - -
Kfz über 3,5 t biegt innerorts schneller als in Schrittgeschwindigkeit ab (bei zu erwartenden Fahrrädern oder Fußgängern) 70 € 1 -
Nicht voreinander links abgebogen und dadurch andere gefährdet 70 € 1 -
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet und dadurch andere gefährdet 140 € 1 1 Monat
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet mit Sachbeschädigung 170 € 1 1 Monat
Abbiegen ohne sich ordentlich einzuordnen mit Gefährdung 30 € - -
Abbiegen ohne sich ordentlich einzuordnen mit Sachbeschädigung 35 € - -
Abbiegen und Fahrzeug aus entgegen kommender Richtung nicht durchlassen 20 € - -
Abbiegen und Fahrzeug aus entgegen kommender Richtung nicht durchlassen mit Gefährdung 70 € 1 -
Abbiegen und Fahrzeug aus entgegen kommender Richtung nicht durchlassen mit Sachbeschädigung 85 € 1 -
Beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt, Wenden oder Zurücksetzen andere gefährdet 80 € 1 -
Andere durch Einfahren in Kreuzung/Einmündung bei stockendem Verkehr gefährdet 20 € - -
Kfz über 3,5 t biegt innerorts schneller als in Schrittgeschwindigkeit ab (bei zu erwartenden Fahrrädern oder Fußgängern) 70 € 1 -
Nicht voreinander links abgebogen und dadurch andere gefährdet 70 € 1 -
Beim Abbiegen nicht auf Fußgänger geachtet und dadurch andere gefährdet 70 € 1 -

Richtig Abbiegen

Das Abbiegen ist ein Vorgang bei dem die Fahrbahn nach links oder rechts verlassen wird, um in eine andere Straße, ein Grundstück o.ä. einzufahren. Wie für die meisten Prozesse im Straßenverkehr gibt es auch für das Abbiegen gesetzliche Regelungen.

Diese sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr möglichst sicher und unfallfrei verlaufen kann. Denn gerade beim Abbiegen entstehen immer wieder gefährliche Situationen.

richtig abbiegen

Wenn z.B. andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer übersehen werden oder sich der Abbiegende der geltenden Regeln nicht bewusst ist, können dadurch schnell andere gefährdet oder behindert werden. Falsches Verhalten beim Abbiegen kann mitunter zu schweren Unfällen führen. Um richtig abzubiegen sollte bereits beim Einordnen in die gewünschte Spur (beim Linksabbiegen möglichst weit links, beim Rechtsabbiegen so weit wie möglich rechts) auf den nachfolgenden Verkehr Acht gegeben werden. Zudem muss anderen Fahrern die Absicht, abbiegen zu wollen möglichst früh durch das Blinklicht angekündigt werden. 

Wer links abbiegt, muss den entgegenkommenden Verkehr vorbei fahren lassen und darf nicht abbiegen, wenn er diesen dadurch behindern würde. Auf kleinere, leicht zu übersehende Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorradfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden.

Bußgelder bei falschem Abbiegen

Beim Abbiegen reichen die Bußgelder von 10 Euro für das Abbiegen ohne sich korrekt einzuordnen, bis zu 140 Euro, einem Punkt, sowie einem Monat Fahrverbot, wenn Fahrer beim Abbiegen keine angemessene Rücksicht auf Fußgänger nehmen und diese dadurch gefährden. Ähnlich teuer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Abbiegen gefährdet werden: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt können dann als Strafe auf den Verantwortlichen zukommen.

Die jeweiligen Bußgelder für Verstöße beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren finden Sie im oben gezeigten Bußgeldkatalog.

Strafen für ordnungswidriges Rückwärtsfahren

Beim Rückwärtsfahren muss besonders auf den umliegenden Verkehr geachtet werden, da sonst leicht Unfälle passieren können. Leichtsinniges und unvorsichtiges Rückwärtsfahren kann teuer werden. Egal ob Sie rückwärts fahren, wenden oder abbiegen - gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer, wird das laut Bußgeldkatalog mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. In Fahrtrichtung rückwärts zu fahren ist im Übrigen nicht erlaubt. Ebenso darf man in unübersichtlichen Verkehrsbereichen (außer in Sonderfällen, mit Warnung des kommenden Verkehrs), sowie auf der Autobahn nicht rückwärts fahren.

Bußgelder Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr

Bei den Bußgeldern und Strafen für ordnungswidriges Rückwärtsfahren kommt es darauf an, ob in oder außerhalb des fließenden Verkehrs rückwärts gefahren wurde. Im fließenden Verkehr wird durch das Rückwärtsfahren den anderen Verkehrsteilnehmern auf derselben Fahrspur entgegen gefahren. Für solche Situationen im Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht vor, der Fahrer Folge leisten müssen. Wird diese missachtet und in dadurch z.B. ein Unfall verursacht, sind verantwortliche potentiell dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Auch fällt in solchen Szenarien ein Bußgeld an und es wird ein Punkt in Flensburg hinzugefügt. 

Strafen für Rückwärtsfahren außerhalb des fließenden Verkehrs

Laut dem Bußgeldkatalog gibt es übrigens einen Unterschied zwischen dem Rückwärtsfahren und dem Zurücksetzen. Wurde ein Unfall verursacht, bei dem zurückgesetzt anstatt rückwärts gefahren wurde, fallen die Bußgelder anders aus. In Situationen, die außerhalb des fließenden Verkehrs stattfinden, also bspw. in Parkhäusern oder Parkbereichen von Supermärkten, spricht man vom Zurücksetzen. Dieses wird in der Regel weniger streng behandelt, als das Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr. Es gilt hier nicht mehr die besondere, sondern die sog. allgemeine Sorgfaltspflicht. Gegen diese verstößt unter anderem, wer unachtsam zurücksetzt und dabei mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Das Bußgeld fällt hierbei mit 35 Euro geringer aus, als bei der Missachtung der besonderen Sorgfaltspflicht. Es fallen zudem keine Punkte und auch kein Fahrverbot an. Das hat den Hintergrund, dass beim Zurücksetzen allgemein von einem geringeren Risiko ausgegangen wird, da das Potential für schwere Unfälle mit hohen Personen- und Sachschäden nicht so hoch ist, wie im fließenden Verkehr.  

Die allgemeine Sorgfaltspflicht besagt im Kern, dass für die Teilnahme am Straßenverkehr eine ständige Achtsamkeit und Vorsicht von Nöten ist. Zudem verlangt sie von Fahrern, sich im Verkehr rücksichtsvoll zu verhalten und die Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nach Möglichkeit zu vermeiden. 

Richtig Wenden

Auch wenn das Wenden für viele ein routinierter Vorgang ist, schleichen sich hier immer wieder Fehler ein. Natürlich muss der entgegenkommende Verkehr konstant im Blick behalten werden, allerdings dürfen die rückwärtigen Fahrzeuge auch nicht völlig ignoriert werden. Ist das Wenden nämlich einmal im Gange behindert man im schlimmsten Fall beide Richtungen. 

Viele Fehler lassen sich gänzlich vermeiden, wenn man anstatt an unübersichtlichen, engen oder starkbefahrenen Stellen ein Wendemanöver in Angriff zu nehmen einfach bei der nächsten Möglichkeit zwei mal abbiegt. Dies ist oft die sicherere Variante und kann Fahrern einiges an Ärger ersparen. Ältere Autos ohne Servolenkung lassen sich leichter wenden, wenn der Wagen in Bewegung ist. Im Stand wiederum kann es bei solchen Fahrzeugen schwieriger und zeitaufwändiger sein, die Räder richtig einzuschlagen.  

Um ein sicheres Wendemanöver zu starten sollte man erst einmal möglichst weit auf die rechte Seite der Fahrbahn fahren. Dabei muss zu jedem Zeitpunkt auf den entgegenkommenden und rückwärtigen Verkehr geachtet werden. Am besten wird erst gewendet, wenn aus beiden Richtungen keine anderen Fahrzeuge kommen. Ist dies der Fall kann man damit beginnen, das Lenkrad möglichst weit nach links einzuschlagen. Dann fährt man in einem Bogen so weit wie möglich nach links. Bevor man allerdings über die Bordsteinkante fährt, sollte man das Lenkrad in die andere Richtung einschlagen und rückwärts fahren. Nach diesem Prozess steht man im besten Fall gerade und kann in der neuen Richtung weiterfahren. Ist die Straße sehr eng, muss ggf. noch einige Male rangiert werden, bis das Fahrzeug gerade steht. 

Sollten während des Wendens doch andere Autos ankommen, ist dies kein Problem. Wichtig ist, das Fahrer ruhig bleiben und nicht durch unnötige Hektik einen Unfall verursachen. Am sichersten ist es, das Wendemanöver ruhig und kontrolliert fortzusetzen. 

Lassen Sie sich beraten

Auch scheinbar richtige Bußgeldbescheide zum Thema Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren enthalten häufig Fehler, wodurch sie sich leicht anfechten lassen.

Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen die StVO müssen erst hinreichende Beweise vorgelegt werden, bevor Sie belangt werden können. Wenn Sie von Ordnungshütern oder der Polizei befragt werden, bleiben Sie ruhig. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Behörden zu beantworten und können zu dem Sachverhalt schweigen. Das ist Ihr Recht und kann später auch nicht gegen Sie eingesetzt werden. 

Zu häufig werden anfechtbare Bußgeldbescheide aus Angst akzeptiert. Konsultieren Sie stattdessen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen, wie Sie am besten gegen angedrohte Bußgelder oder Strafen vorgehen können. 

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