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Bußgeldkatalog Probezeit

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
1. A-Verstoß Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert, Aufbauseminar - -
1. A-Verstoß Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert, Aufbauseminar - -
A-Verstoß in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen Spezielles Aufbauseminar - -
1. A-Verstoß während verlängerter Probezeit Verwarnung, es wird zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geraten - -
2. A-Verstoß während verlängerter Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis - -
1. B-Verstoß keine Probezeitmaßnahmen - -
2. B-Verstoß Probezeit wird erneut um 2 Jahre verlängert, Teilnahme an Aufbauseminar - -
1. B-Verstoß während verlängerter Probezeit keine Probezeitmaßnahmen - -
2. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit Verwarnung, es wird zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geraten - -
3. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit keine Probezeitmaßnahmen - -
4. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis - -
1. A-Verstoß während verlängerter Probezeit Verwarnung, es wird zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geraten - -
2. A-Verstoß während verlängerter Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis - -
1. B-Verstoß keine Probezeitmaßnahmen - -
2. B-Verstoß Probezeit wird erneut um 2 Jahre verlängert, Teilnahme an Aufbauseminar - -
1. B-Verstoß während verlängerter Probezeit keine Probezeitmaßnahmen - -
2. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit Verwarnung, es wird zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung geraten - -
3. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit keine Probezeitmaßnahmen - -
4. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis - -
A-Verstoß in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen Spezielles Aufbauseminar - -

Wesentliches zur Probezeit

Die Probezeit beginnt nach Erhalt des Führerscheins und dauert standardmäßig zwei Jahre. Während dieser Zeit werden diverse Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr besonders hart bestraft. Dies wird so gehandhabt, da von Fahranfängern ein vergleichsweise hohes Risiko ausgeht. Immer wieder verursachen ungeübte Fahrer schwere Unfälle, weswegen für diese Gruppe an Fahrern spezielle Regeln eingeführt wurden. Als Fahranfänger gilt laut Gesetz übrigens jeder Fahrer unter 21, auch wenn er die Probezeit bereits beendet hat. Da beispielsweise alkoholisiertes Fahren besonders häufig auftritt, gelten für Fahranfänger hier angepasste Regeln.

Ab einem gewissen Härtegrad werden Verstöße gegen die StVO mit einer Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre geahndet. Dadurch sollen unerfahrene Verkehrsteilnehmer zu mehr Achtsamkeit animiert werden und Unfällen vorgebeugt werden.

Bußgelder bei Verstößen während der Probezeit

Es ist anzumerken, dass während der Probezeit zwischen A- und B-Verstößen unterschieden wird. Als B-Verstöße gelten weniger ernste Verstöße, während schwerwiegende Tatbestände als A-Verstöße bezeichnet werden.

A-Verstöße führen laut Bußgeldkatalog in jedem Fall zu einer Verlängerung der Probezeit. Zudem müssen verantwortliche Fahrer i.d.R. an einem Aufbauseminar teilnehmen, wenn sie eine als A-Verstoß gewertete Ordnungswidrigkeit begangen haben. Zu den A-Verstößen zählen Tatbestände wie bspw. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gefährliches Handeln im Straßenverkehr (absichtlich dichtes Auffahren auf der Autobahn, illegale Autorennen), sowie Fahrerflucht. 

Das nach jedem A-Verstoß fällige Aufbauseminar kann allein schon bis zu 400 Euro kosten. Hier sollen Fahranfänger - meistens in Gruppen - über das vergangene Verhalten reflektieren und weitere Kenntnisse für eine ordentliche Teilnahme am Straßenverkehr erlangen. Die Fahrtüchtigkeit wird zusätzlich im Rahmen einer Fahrprobe getestet, die der Fahrlehrer gemeinsam mit dem Fahranfänger durchführt. 

Während der Probezeit, sowie für alle Fahranfänger (Fahrer unter 21) besteht für alkoholisiertes Fahren die 0-Promille Grenze. Das heißt, dass schon die geringsten nachweisbaren Alkoholmengen im Blut zu Konsequenzen führen. Wer erwischt wird, muss an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen, in dem besonders auf den Einfluss von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit eingegangen wird. Bei Fahranfängern beträgt das Bußgeld für Alkoholverstöße bis 0,5 Promille 250 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Junge Fahrer sollen durch diese harten Strafen vom alkoholisierten Fahren abgeschreckt werden, da sonst zu häufig schwerwiegende Unfälle verursacht werden. 

Nichtteilnahme am Aufbauseminar

Nach der Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar beginnt eine Frist, meistens von acht Wochen, innerhalb der die Teilnahme nachgewiesen werden muss. Sollte der Fall eintreten, dass nach Anordnung eines Aufbauseminars aufgrund hinreichender Probezeitverstöße nicht an diesem teilgenommen wird, trägt dies die Folge, dass der Verantwortliche ein Fahrverbot erhält. Dieses Fahrverbot dauert dann so lange an, bis der Behörde ein Nachweis vorgelegt wird, dass das Aufbauseminar durchgeführt wurde. 

Es kann allerdings mehrere Monate dauern bis der Bescheid der Behörde bei dem Verantwortlichen ankommt und die Aufbauseminare werden zudem nicht immer gleich zu einem günstigen Zeitpunkt angeboten. Es wird dementsprechend empfohlen, sich so schnell wie möglich um die Teilnahme am angeordneten Seminar zu kümmern, um die Frist nicht zu verpassen und ein Fahrverbot zu riskieren. 

Geblitzt in der Probezeit

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören nicht nur in der Probezeit zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Aber gerade bei jungen Fahrern ist der Verstoß häufig zu beobachten. Sie können ihre Geschwindigkeit oft noch nicht richtig einschätzen und wollen gleichzeitig mit einer "sportlichen" Fahrweise auftrumpfen. Doch wer sich hier zu viel leistet, kann sich schnell mit einem hohen Bußgeld und einer verlängerten Probezeit konfrontiert sehen.

Zu viel ist in diesem Sinne laut Bußgeldkatalog alles ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeitsgrenze. Darunter werden zwar ebenfalls Buß- oder Verwarnungsgelder verhängt, es drohen jedoch noch keine weitreichenden Konsequenzen. Wird ein Fahrer in der Probezeit allerdings mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr geblitzt, hat dies in den meisten Fällen eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Hinzu kommen auch noch Bußgelder, die von 70 Euro (bis 25 km/h zu schnell) bis hin zu 600 Euro außerorts und 680 Euro innerorts reichen. Nicht zuletzt erwarten Verantwortliche in der Probezeit laut Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg, wie auch Fahrverbote, welche bis zu drei Monate andauern können. Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 km/h zählen in der Probezeit nämlich bereits als A-Verstoß. 

Häufige Verstöße während der Probezeit

Unfälle

Fahranfänger verursachen überdurchschnittlich oft schwere Unfälle. Zu schnelles Fahren ist dabei der Hauptauslöser - eine Ordnungswidrigkeit, die junge und unerfahrene Fahrer gehäuft zu verantworten haben. Die Fahranfänger wollen sich im Verkehr beweisen und können das tatsächliche Risiko der Geschwindigkeitsüberschreitung noch nicht richtig abschätzen. Ist dazu noch die Fahrbahnbeschaffenheit schlecht oder die Verkehrssituation ungünstig, kommt es schnell zum Unfall. Dabei entstehen nicht selten schwere Sach- und Personenschäden. Fahrern in Probezeit sei an dieser Stelle also dringend von zu schnellem, unvorsichtigem Fahren abgeraten. 

Bereits ab Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h müssen Verantwortliche an einem Aufbauseminar teilnehmen, das bis zu 400 Euro teuer werden kann. 

Alkohol oder Drogen am Steuer

Beim Thema Fahren unter Alkoholeinfluss gilt für Fahranfänger und Fahrer in der Probezeit die 0-Promille-Grenze. Trotzdem werden junge Verkehrsteilnehmer immer wieder bei alkoholisiertem Fahren erwischt. Da von Fahranfängern erfahrungsgemäß ohnehin ein größeres Risiko ausgeht, liegt die Toleranzgrenze des Gesetzgebers hier entsprechend niedrig. Die strengen Regelungen dienen dem Schutz der jungen Fahrer, sowie der restlichen Verkehrsteilnehmer. Wer sich in der Probezeit dennoch einen Verstoß gegen die Vorschriften für Alkohol und Drogen am Steuer leistet, muss laut Bußgeldkatalog eine Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre in Kauf nehmen und an einem Aufbauseminar teilnehmen. 

Rotlichtverstöße

Über rote Ampeln zu fahren gehört nicht nur in der Probezeit zu einem der am häufigsten gesehenen Ordnungswidrigkeiten. Vermutlich hat jeder Fahrer die Zeit zwischen Gelb und Rot schon einmal falsch eingeschätzt und ist an der Ampel vorbei gefahren, obwohl das Lichtzeichen eigentlich schon auf Rot stand. Dabei gehören Rotlichtverstöße laut Bußgeldkatalog zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, welche besonders während der Probezeit streng behandelt werden. Auch wenn die Ampel noch nicht lange auf Rot stand, als man an ihr vorbei gefahren ist, bringt dieser Verstoß schon eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre mit sich. Zudem muss wie bei anderen A-Verstößen an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.

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Auch scheinbar richtige Bußgeldbescheide zum Thema Probezeit enthalten häufig Fehler, wodurch sie sich leicht anfechten lassen.

Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen die StVO müssen erst hinreichende Beweise vorgelegt werden, bevor Sie belangt werden können. Wenn Sie von Ordnungshütern oder der Polizei befragt werden, bleiben Sie ruhig. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Behörden zu beantworten und können zu dem Sachverhalt schweigen. Das ist Ihr Recht und kann später auch nicht gegen Sie eingesetzt werden. 

Zu häufig werden anfechtbare Bußgeldbescheide aus Angst akzeptiert. Konsultieren Sie stattdessen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen, wie Sie am besten gegen angedrohte Bußgelder oder Strafen vorgehen können. 

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