Bußgeldkatalog rote Ampel
Neue Bußgelder: Gültig ab 9. November 2021
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
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Die strenge Behandlung von Rotlichtverstößen hat den Hintergrund, dass Ampeln speziell dafür sorgen, einen gefahrloseren Verkehrsfluss zu ermöglichen. Werden diese ignoriert können riskante Situationen für alle Verkehrsteilnehmer entstehen. Fahrer, die rote Ampeln ignorieren, verursachen immer wieder schwere Unfälle. Die hohen Bußgelder und Strafen sollen die Wichtigkeit der Ampel unterstreichen und Fahrer dazu motivieren, besondere Acht auf die entsprechenden Lichtzeichen zu geben.
Über Rot gefahren - Ab wann zählt es als Verstoß?
Ein Rotlichtverstoß wurde dann begangen, wenn der Fahrer die Ampel selbst bei rotem Lichtzeichen überquert. Die Haltelinie ist hier nicht von Belang. Für das einfache Überfahren der Haltelinie, ohne nach der Ampel weiterzufahren und den Verkehr zusätzlich zu gefährden, gibt es eigene Regelungen. In solchen Fällen spricht man von einem sog. Haltelinienverstoß.
Die Strafen und Bußgelder für Rotlichtverstöße werden zunehmend verschärft, je länger die Ampel beim Überfahren schon auf rot stand. Weniger gravierend sind die einfachen Rotlichtverstöße. Diese begeht, wer an einer Ampel vorbeifährt, die erst weniger als eine Sekunde vor dem Überqueren auf Rot gesprungen ist. Auf der anderen Seite stehen die qualifizierten Rotlichtverstöße. Hier stand die Ampel schon länger als eine Sekunde lang auf Rot, als der Verantwortliche an ihr vorübergefahren ist.
Bußgeld: Bei rot über die Ampel gefahren
Die Bußgelder bei Rotlichtverstößen können je nach Art des Verstoßes bis zu 360 Euro betragen. Zudem werden Fahrer nicht selten mit bis zu zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belangt.
Im Detail beträgt das Bußgeld bspw. für einen einfachen Rotlichtverstoß 90 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Werden durch den Verstoß zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf 200 Euro und zwei Punkte an. Hier erhalten Verantwortliche dann zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Fahrer, die bei einem einfachen Rotlichtverstoß zudem eine Gefährdung oder Sachschäden verursachen, müssen unter Umständen mit bis zu 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Etwas teurer wird es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Auch ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung kostet ein solcher schon 200 Euro Bußgeld und es folgen noch zwei Punkte in Flensburg, sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Nahm der Verstoß ein solches Ausmaß an, dass andere gefährdet wurden, steigt das Bußgeld auf 320 Euro, liegt eine Sachbeschädigung vor sogar auf bis zu 360 Euro an. Eine sichere Obergrenze gibt es allerdings auch nicht. Besonders schwere und spezielle Verstöße können auch mit noch höheren Bußgeldern belangt werden.
Was Sie tun können
Lohnt sich ein Anwalt im Fall eines Rotlichtverstoßes? Das hängt ganz von Ihrem individuellen Fall ab. Blitzer können bspw. Defekte aufweisen. So entstehen fehlerhafte oder ungenaue Messungen, die einen Grund zur Anfechtung des Bußgeldbescheids darstellen können. Auch wenn Blitzer willkürlich anspringen, oder die Ampel selbst defekt ist, kann das Grund genug sein, den Bußgeldbescheid ungültig zu machen. Sprechen Sie uns an, unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte unterstützen Sie gerne.
Lassen Sie sich beraten
Auch scheinbar richtige Bußgeldbescheide zum Thema rote Ampel enthalten häufig Fehler, wodurch sie sich leicht anfechten lassen.
Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen die StVO müssen erst hinreichende Beweise vorgelegt werden, bevor Sie belangt werden können. Wenn Sie von Ordnungshütern oder der Polizei befragt werden, bleiben Sie ruhig. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Behörden zu beantworten und können zu dem Sachverhalt schweigen. Das ist Ihr Recht und kann später auch nicht gegen Sie eingesetzt werden.
Zu häufig werden anfechtbare Bußgeldbescheide aus Angst akzeptiert. Konsultieren Sie stattdessen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen, wie Sie am besten gegen angedrohte Bußgelder oder Strafen vorgehen können.