Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Unterstützung vom Anwalt bei ungültigen Coaching-Verträgen

BGH-Urteil: Viele Coaching-Verträge sind unwirksam – holen Sie Ihr Geld zurück!

Kostenlose Erstprüfung: Wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf volle Rückzahlung haben – egal, ob Sie Privatkunde oder Unternehmer sind.

Vielleicht kennen Sie das:

Sie haben viel Geld für ein Online-Coaching bezahlt – und wurden bitter enttäuscht.

Sie haben in eine Online-Akademie investiert, die nicht hielt, was versprochen wurde.

Sie fragen sich, ob Ihr Vertrag überhaupt gültig ist.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Viele dieser Verträge sind unwirksam, wenn keine behördliche Zulassung vorliegt. Das gilt auch für Unternehmer und Selbstständige – und selbst dann, wenn Sie das Coaching bereits genutzt haben.

Das neue BGH-Urteil macht es möglich

Am 12.06.2025 hat der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 109/24) entschieden: Fehlt einem Coaching-Angebot die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), ist der Vertrag nichtig. Bereits gezahlte Beträge müssen vollständig zurückgezahlt werden – ohne Abzüge, unabhängig von der Nutzung.

Online-Coaching Verträge ohne Zulassung sind nichtig

Vertrag ohne Zulassung

BGH-Urteil zu Coaching-Verträgen

BGH-Urteil

Geld zurück nach unzulässigem Online-Coaching

Rückzahlung

„Ohne Zulassung – kein Vertrag – Geld zurück.“

Trifft das auf Ihren Coaching-Vertrag zu?

Wenn diese Punkte zutreffen, haben Sie sehr gute Chancen auf Rückerstattung:

Längeres Online- oder Hybrid-Programm

Systematische Wissensvermittlung in Modulen

Aufgaben, Selbstkontrollen oder Feedbackrunden

Keine behördliche Zulassung durch die ZFU

Rechtsanwalt Andreas Lutz - Ihr Experte für Vertragsrecht

Rechtsanwalt Andreas Lutz ist spezialisiert auf Vertragsrecht und hat bereits zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht bei unwirksamen Coaching-Verträgen verholfen. Sein Fachwissen im Bereich
FernUSG und seine Erfahrung in der Rückabwicklung sorgen für eine sichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

LUTZ Rechtsanwälte - Ihr Ansprechpartner bei der Rückabwicklung von Coaching-Verträgen

Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen

Keine Kosten, keine Verpflichtungen – nur Klarheit.

Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen

Keine Kosten, keine Verpflichtungen – nur Klarheit.

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.