BGH-Urteil: Viele Coaching-Verträge sind unwirksam – holen Sie Ihr Geld zurück!
Kostenlose Erstprüfung: Wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf volle Rückzahlung haben – egal, ob Sie Privatkunde oder Unternehmer sind.
Vielleicht kennen Sie das:
Sie haben viel Geld für ein Online-Coaching bezahlt – und wurden bitter enttäuscht.
Sie haben in eine Online-Akademie investiert, die nicht hielt, was versprochen wurde.
Sie fragen sich, ob Ihr Vertrag überhaupt gültig ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Viele dieser Verträge sind unwirksam, wenn keine behördliche Zulassung vorliegt. Das gilt auch für Unternehmer und Selbstständige – und selbst dann, wenn Sie das Coaching bereits genutzt haben.
Das neue BGH-Urteil macht es möglich
Am 12.06.2025 hat der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 109/24) entschieden: Fehlt einem Coaching-Angebot die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), ist der Vertrag nichtig. Bereits gezahlte Beträge müssen vollständig zurückgezahlt werden – ohne Abzüge, unabhängig von der Nutzung.
Vertrag ohne Zulassung
BGH-Urteil
Rückzahlung
„Ohne Zulassung – kein Vertrag – Geld zurück.“
Trifft das auf Ihren Coaching-Vertrag zu?
Wenn diese Punkte zutreffen, haben Sie sehr gute Chancen auf Rückerstattung:
Längeres Online- oder Hybrid-Programm
Systematische Wissensvermittlung in Modulen
Aufgaben, Selbstkontrollen oder Feedbackrunden
Keine behördliche Zulassung durch die ZFU
Rechtsanwalt Andreas Lutz ist spezialisiert auf Vertragsrecht und hat bereits zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht bei unwirksamen Coaching-Verträgen verholfen. Sein Fachwissen im Bereich
FernUSG und seine Erfahrung in der Rückabwicklung sorgen für eine sichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen
Keine Kosten, keine Verpflichtungen – nur Klarheit.
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