Sie befinden sich in einer Ehekrise und fragen sich, welche rechtlichen Folgen die Trennung mit sich bringt? Hier finden Sie das Wichtigste zum Thema Trennung.
Ehe- und Familienrecht
Frühe Beratung beim Anwalt spart Geld und Nerven
Alles, was mit Familie, Ehe, Lebensgemeinschaften, Scheidung, Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht für Kinder zu tun hat, regelt das Rechtsgebiet Ehe- und Familienrecht.
Keine andere Rechtsmaterie betrifft so viele Menschen (fast jede dritte Ehe in Deutschland scheitert) und zieht so einschneidende persönliche Konsequenzen nach sich, wie das Ehe- und Familienrecht. Wer sich früh informiert und sich von Rechtsanwälten gut beraten lässt, kann viel Zeit, Geld und Ärger sparen.
Kontaktieren Sie daher unbedingt bereits vor der Trennung Ihrer Ehe einen Rechtsanwalt für Familien- und Scheidungsrecht und lassen Sie sich über Möglichkeiten und Risiken einer Scheidung beraten.
Der Schutz der Familie ist schon im Grundgesetz verankert. Daher gibt es viele gesetzliche Regelungen im deutschen Recht. Das Trennungsjahr ist beispielsweise eine gesetzliche Regelung, die eingehalten werden muss, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Der Gesetzgeber will verhindern, dass sich Paare im Streit und in der Krise schnell scheiden lassen und später eine vorschnell getroffene Entscheidung bereuen.
Anwaltszwang mit Nebenfolgen
In einem Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang. Das Gesetz verpflichtet Ehepaare, sich bei einer Scheidung von Rechtsanwälten vertreten lassen zu müssen. Unabhängig vom Anwaltszwang ist bei einer Scheidung eine frühe Beratung durch einen Anwalt sehr sinnvoll. Neben familiären Problemen und großen persönlichen Belastungen stecken hinter einer Ehescheidung häufig auch immense rechtliche Schwierigkeiten.
Wenden Sie sich daher frühzeitig an einen auf Ehe- und Familienrecht spezialisierten Anwalt. Wer von einem Rechtsanwalt gut vertreten wird, kann eventuell große finanzielle Einbußen verhindern. Trennungen und Scheidungen wirken sich oft erheblich auf Vermögen, Einkommen und Altersvorsorge aus. Umgangsrecht und Sorgerecht mit den Kindern verbergen weiteres Konfliktpotenzial. Wer es schafft, sich einvernehmlich zu trennen kann sich und nicht zuletzt den Kindern vieles ersparen.
Ehevertrag und Lebenspartnerschaft
Damit die Folgen einer Scheidung berechenbar und erträglich bleiben, hilft ein Ehevertrag. Wir, LUTZ Rechtsanwälte in Stuttgart, beraten Sie zu fairen Lösungen und bereiten den notariell abzuschließenden Ehevertrag vor.
Wir beraten ebenfalls über sinnvolle rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen wollen oder die Gemeinschaft bereits begründet haben.
Wir sind Spezialisten für Ehe- und Familienrecht im Großraum Stuttgart und haben die passenden Antworten auf alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten können. Wir begleiten Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Weg durch die oftmals schwierige Trennungszeit bis hin zur rechtskräftigen Scheidung. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen finden wir für Sie und Ihre spezielle Situation die beste Lösung.
Rechtliche Folgen der Eheschließung
Auch nach der Eheschließung haben beide Ehepartner das Recht, ihr bisher vorhandenes Vermögen für sich zu behalten und auch weiterhin getrennt zu halten. Regelungen zum Vermögensausgleich - bspw. bei einem während der Ehe ungleichen Anstieg des Vermögens - gelten erst nach der Scheidung oder dem Tod eines der Ehepartner.
Zu den Rechten und Pflichten, die aus der Eheschließung hervorgehen, gehören z.B.:
- Gemeinsames Sorgerecht
- Recht auf die Wahl des gemeinsamen Familiennamens
- Änderungen bei Steuer und Sozialversicherung
- Anspruch auf und Pflicht zur Zahlung von Unterhalt
- Fähigkeit und Berechtigung für Ehepartner Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs abzuschließen
Eine weitere Folge der Eheschließung ist, dass Ehegatten bei bestimmten Geschäften die Zustimmung des Partners einholen müssen, sofern dies nicht im Ehevertrag anders vereinbart ist.
Ehepartner sind nicht dazu verpflichtet, Schulden auf sich zu nehmen, die der andere selbstständig zu verantworten hat.
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