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Wir legen große Aufmerksamkeit auf qualitative Arbeit, wobei die Ausrichtung am Mandantenziel immer im Vordergrund steht.

Wir helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Ziele im Bereich des Ehe- und Familienrechts zu erreichen.

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Ehe- und Familienrecht

Frühe Beratung beim Anwalt spart Geld und Nerven

Alles, was mit Familie, Ehe, Lebensgemeinschaften, Scheidung, Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht für Kinder zu tun hat, regelt das Rechtsgebiet Ehe- und Familienrecht.

Keine andere Rechtsmaterie betrifft so viele Menschen (fast jede dritte Ehe in Deutschland scheitert) und zieht so einschneidende persönliche Konsequenzen nach sich, wie das Ehe- und Familienrecht. Wer sich früh informiert und sich von Rechtsanwälten gut beraten lässt, kann viel Zeit, Geld und Ärger sparen.

Kontaktieren Sie daher unbedingt bereits vor der Trennung Ihrer Ehe einen Rechtsanwalt für Familien- und Scheidungsrecht und lassen Sie sich über Möglichkeiten und Risiken einer Scheidung beraten.

Der Schutz der Familie ist schon im Grundgesetz verankert. Daher gibt es viele gesetzliche Regelungen im deutschen Recht. Das Trennungsjahr ist beispielsweise eine gesetzliche Regelung, die eingehalten werden muss, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Der Gesetzgeber will verhindern, dass sich Paare im Streit und in der Krise schnell scheiden lassen und später eine vorschnell getroffene Entscheidung bereuen.

Anwaltszwang mit Nebenfolgen

In einem Scheidungsverfahren besteht in Deutschland Anwaltszwang. Das Gesetz verpflichtet Ehepaare, sich bei einer Scheidung von Rechtsanwälten vertreten lassen zu müssen. Unabhängig vom Anwaltszwang ist bei einer Scheidung eine frühe Beratung durch einen Anwalt sehr sinnvoll. Neben familiären Problemen und großen persönlichen Belastungen stecken hinter einer Ehescheidung häufig auch immense rechtliche Schwierigkeiten.

Wenden Sie sich daher frühzeitig an einen auf Ehe- und Familienrecht spezialisierten Anwalt. Wer von einem Rechtsanwalt gut vertreten wird, kann eventuell große finanzielle Einbußen verhindern. Trennungen und Scheidungen wirken sich oft erheblich auf Vermögen, Einkommen und Altersvorsorge aus. Umgangsrecht und Sorgerecht mit den Kindern verbergen weiteres Konfliktpotenzial. Wer es schafft, sich einvernehmlich zu trennen kann sich und nicht zuletzt den Kindern vieles ersparen.

Ehevertrag und Lebenspartnerschaft

Damit die Folgen einer Scheidung berechenbar und erträglich bleiben, hilft ein Ehevertrag. Wir, LUTZ Rechtsanwälte in Stuttgart, beraten Sie zu fairen Lösungen und bereiten den notariell abzuschließenden Ehevertrag vor.

Wir beraten ebenfalls über sinnvolle rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen wollen oder die Gemeinschaft bereits begründet haben.

Wir sind Spezialisten für Ehe- und Familienrecht im Großraum Stuttgart und haben die passenden Antworten auf alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten können. Wir begleiten Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung auf dem Weg durch die oftmals schwierige Trennungszeit bis hin zur rechtskräftigen Scheidung. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen finden wir für Sie und Ihre spezielle Situation die beste Lösung.

Ihre Anwälte für Ehe- und Familienrecht

Egal, in welcher Situation Sie sich gerade befinden - unsere auf das Familienrecht spezialisierte Fachanwälte unterstützen Sie gerne bei Ihren rechtlichen Fragestellungen.

Gerne beraten wir zu Themen wie:

  • Trennung & Scheidung, sowie Mediation
  • Vermögensaufteilung
  • Kinder- oder Ehegattenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Scheidungskosten
  • Sorge- und Umgangsrecht
Ehe und Familienrecht

Rechtliche Folgen der Eheschließung

Auch nach der Eheschließung haben beide Ehepartner das Recht, ihr bisher vorhandenes Vermögen für sich zu behalten und auch weiterhin getrennt zu halten. Regelungen zum Vermögensausgleich - bspw. bei einem während der Ehe ungleichen Anstieg des Vermögens - gelten erst nach der Scheidung oder dem Tod eines der Ehepartner.

Zu den Rechten und Pflichten, die aus der Eheschließung hervorgehen, gehören z.B.:

  • Gemeinsames Sorgerecht
  • Recht auf die Wahl des gemeinsamen Familiennamens
  • Änderungen bei Steuer und Sozialversicherung
  • Anspruch auf und Pflicht zur Zahlung von Unterhalt
  • Fähigkeit und Berechtigung für Ehepartner Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs abzuschließen

Eine weitere Folge der Eheschließung ist, dass Ehegatten bei bestimmten Geschäften die Zustimmung des Partners einholen müssen, sofern dies nicht im Ehevertrag anders vereinbart ist.

Ehepartner sind nicht dazu verpflichtet, Schulden auf sich zu nehmen, die der andere selbstständig zu verantworten hat.

Weitere Themen im Ehe- und Familienrecht

Trennung

Sie befinden sich in einer Ehekrise und fragen sich, welche rechtlichen Folgen die Trennung mit sich bringt? Hier finden Sie das Wichtigste zum Thema Trennung.

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Scheidung

Wie lange eine Scheidung dauert, wie die Kosten ausfallen können und was es rechtlich zu beachten gibt erfahren Sie hier. 

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Unterhalt bei Scheidung

Hier erfahren Sie das Wichtigste zu Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, wie der Unterhalt berechnet wird und vieles mehr.

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Mediation bei Trennung und Scheidung

Konstruktive Konfliktlösung durch Mediation: Hier erfahren Sie, wann sich die professionelle Mediation lohnt und was es zu beachten gibt. 

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Ehe- und Familienrecht: Steuerrechtliche Änderungen

Durch den im Ehe- und Familienrecht verankerten "Schutz der Ehe" bringt die Eheschließung auch zahlreiche finanzielle Vorteile mit sich. Einer der auffälligsten Vorteile ist das Ehegattensplitting, bei dem die zu versteuernden Gehälter beider Partner zusammengezählt und halbiert werden. Dies bestimmt den Steuersatz, was sich besonders dann lohnt, wenn die Einkommen der Partner ungleichmäßig verteilt sind. Diese Maßnahme ermöglicht es, die Steuerlast insgesamt zu reduzieren.

Ein weiterer finanzieller Vorteil der Ehe ist der höhere Freibetrag bei Schenkungen und Erbschaften. Verheiratete Paare können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben oder schenken, im Gegensatz zu nicht verheirateten Personen, bei denen der Freibetrag nur 20.000 Euro beträgt. Bei der Überschreitung des Freibetrags gelten für verheiratete zusätzlich niedrigere Steuersätze von 7-30 Prozent im Vergleich zu 30-50 Prozent für nicht verheiratete. Außerdem ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, das "Familienheim" steuerfrei zu überlassen, unabhängig von seinem Wert, sowohl im Falle von Schenkungen als auch im Erbfall.

Ein weiterer finanzieller Aspekt betrifft die Krankenversicherung. Verheiratete Paare können ihre Partner und Kinder bis zu einem Gesamteinkommen von 533,33 Euro pro Monat beitragsfrei in ihrer Krankenversicherung mitversichern, sofern diese nicht ohnehin krankenversicherungspflichtig sind. Diese Regelung trägt dazu bei, die Gesundheitskosten zu senken und die Absicherung der Familie zu erleichtern. Insgesamt bietet der rechtliche "Schutz der Ehe" also eine Vielzahl von finanziellen Vorteilen, die die Lebensqualität von verheirateten Paaren und ihren Familien erheblich verbessern können.

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