Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Kann ich auf meinen Unterhalt verzichten?

Kurz gesagt: Auf den Unterhaltsanspruch zu verzichten ist - zumindest bei dem Kindes- und dem Trennungsunterhalt - nicht möglich. Dadurch wird u. A. sichergestellt, dass Gläuber nicht vom Unterhaltsschuldner unter Druck gesetzt werden können. Auch kann nicht auf den Unterhalt verzichtet werden, da sonst das Risiko bestünde, dass das Sozialsystem belastet werden würde.

Lediglich auf den Ehegattenunterhalt kann in Einzelfällen verzichtet werden, da beide Partner nach der Scheidung generell selbst Verantwortung für Ihre Finanzen übernehmen müssen. 

Zurück

Ihre Rechte während der Corona-Krise

Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie. 

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 9 plus 4.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close