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Kann ich auf meinen Unterhalt verzichten?

Kurz gesagt: Auf den Unterhaltsanspruch zu verzichten ist - zumindest bei dem Kindes- und dem Trennungsunterhalt - nicht möglich. Dadurch wird u. A. sichergestellt, dass Gläuber nicht vom Unterhaltsschuldner unter Druck gesetzt werden können. Auch kann nicht auf den Unterhalt verzichtet werden, da sonst das Risiko bestünde, dass das Sozialsystem belastet werden würde.

Lediglich auf den Ehegattenunterhalt kann in Einzelfällen verzichtet werden, da beide Partner nach der Scheidung generell selbst Verantwortung für Ihre Finanzen übernehmen müssen. 

Ihre Rechte während der Corona-Krise

Die globale Verbreitung des Coronavirus wirkt sich aktuell stark auf die Wirtschaft und das tägliche Leben aus. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Ihren Rechten während der Pandemie. 

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